so weit ich die Regelung kenne, kann man sich als Alleinerziehender den 0,5 Kinderfreibetrag übertragen lassen, sofern der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mind. 75% im Jahr nachgekommen ist.
Frage: wenn urkundlich festgelegt jeden Monat 256 Euro zu zahlen sind, jeden Monat aber nur 224 Euro gezahlt werden und das auch nur in 8 Monaten dieses Kalenderjahr, kann man sich dann den Freibetrag übertragen lassen?
Monatsmäßig gesehen wären die 75% erfüllt, finanziell aber nicht.
Oder ist es unerheblich, welcher Betrag monatlich bezahlt wurde- nach dem Motto: Hauptsache dass...
Woran werden die 75% festgemacht?
Übertragung Kinderfreibetrag
26. Dezember 2006
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Frage vom 26. Dezember 2006 | 18:25
Von
Status: Schüler (265 Beiträge, 43x hilfreich)
Übertragung Kinderfreibetrag
#1
Antwort vom 26. Dezember 2006 | 20:05
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 134x hilfreich)
Sie hätten im Falle einer Übertragung nur einen sehr geringen Vorteil bezüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (wenn vorhanden).
Beim Kinderfreibetrag wird dann auch das volle Kindergeld gegengerechnet. Erst ab Einkünften ab ca. 62.000 € wirkt sich der Kinderfreibetrag aus, dann wird das Kindergeld wieder hinzugerechnet.
Mehr könnte es bringen, wenn Sie nur den FB für den Erziehungs- und Ausbildungsbedarf auf sich beantragen, soweit das Kind noch minderjährig ist. Das ist auf der Anlage Kind eine Zeile drunter.
Evtl. sollte man sich das mit www.elsterforular.de mal ausrechnen.
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