Wie verhält sich das?
Ich habe mir einen virtuellen Webserver mit 100 Gb gemiete.
Da ich laufende kosten mit ca 100 Euro habe und ich nicht allen Webspace selbs benötige würde ich diesen gerne vermieten.
Ich habe daran gedacht dies dies in Ebay als Aktion anzubieten.
Von seitens meines Providers ist dies auch erlaubt.
Ich habe dies nicht als längerfristige einkommenquelle vor sondern nur als dekung meiner Kosten ,also möchte ich deshalb auch kein Gewerbe anmelden.
Kann man sowas legal machen bzw. welche Steuerlichen abführungen muss ich machen.
Ich hoffe damit hat schon mal jemand erfahrungen gemacht.
MFG
Übrigen Webspace vermieten?
7. Juli 2006
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juli 2006 | 21:05
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 3x hilfreich)
Übrigen Webspace vermieten?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Juli 2006 | 17:50
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 6x hilfreich)
Jede nachhaltige auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete Tätigkeit gilt als Gewerbebetrieb, sofern diese Tätigkeit nicht als freiberuflich einzustufen ist.
D.h. in deinem Fall müsstest du rein theoretisch die Einnahmen aus der Vermietung des Webspace als gewerbliche Einkünfte deklarieren. Wenn du damit einen Gewinn machst, musst du den versteuern. Machst du damit steuerlich einen Verlust, so kann dieser Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Aber Achtung! Sollte die Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an fehlen (z.B. bei dauerhafter Verlustsituation), so kann das Finanzamt die Verluste aus dieser Tätigkeit als Liebhaberei aberkennen.
Und jetzt?
Schon
267.061
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten