Übrigen Webspace vermieten?

7. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
terminler
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Übrigen Webspace vermieten?

Wie verhält sich das?

Ich habe mir einen virtuellen Webserver mit 100 Gb gemiete.

Da ich laufende kosten mit ca 100 Euro habe und ich nicht allen Webspace selbs benötige würde ich diesen gerne vermieten.

Ich habe daran gedacht dies dies in Ebay als Aktion anzubieten.

Von seitens meines Providers ist dies auch erlaubt.

Ich habe dies nicht als längerfristige einkommenquelle vor sondern nur als dekung meiner Kosten ,also möchte ich deshalb auch kein Gewerbe anmelden.


Kann man sowas legal machen bzw. welche Steuerlichen abführungen muss ich machen.

Ich hoffe damit hat schon mal jemand erfahrungen gemacht.

MFG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
FredK
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Jede nachhaltige auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete Tätigkeit gilt als Gewerbebetrieb, sofern diese Tätigkeit nicht als freiberuflich einzustufen ist.

D.h. in deinem Fall müsstest du rein theoretisch die Einnahmen aus der Vermietung des Webspace als gewerbliche Einkünfte deklarieren. Wenn du damit einen Gewinn machst, musst du den versteuern. Machst du damit steuerlich einen Verlust, so kann dieser Verlust mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Aber Achtung! Sollte die Gewinnerzielungsabsicht von Anfang an fehlen (z.B. bei dauerhafter Verlustsituation), so kann das Finanzamt die Verluste aus dieser Tätigkeit als Liebhaberei aberkennen.

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