Hallo,
Ich habe meine Steuererklärung vor 3 Wochen abgegeben.
Jetzt kam vom Finanzamt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, Selbstständigen (freiberuflichen) oder Land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit).
Ich hatte knapp 300,-€ im letzten Jahr über den Übungsleiterfreibetrag eingenommen.
Ist der Fragebogen richtig? Der macht meiner Meinung nach keinen Sinn, da ich keine Betriebsstätte etc. angeben kann ...
Ist das so richtig, dass ich den Fragebogen ausfüllen muss, oder soll ich mich nochmal ans Finanzamt wenden.
Übungsleiterfreibetrag - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
ZitatIst der Fragebogen richtig? :
Ja, schließlich haben Sie eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und überdies daraus steuerpflichtige Einkünfte.
ZitatDer macht meiner Meinung nach keinen Sinn, da ich keine Betriebsstätte etc. angeben kann ... :
Das ist dann Ihr Wohnsitz.
ZitatIst das so richtig, dass ich den Fragebogen ausfüllen muss :
Ja, siehe oben.
Diese 300 EUR wird man wohl dann versteuern müssen.
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Wobei das FA natürlich auch noch prüfen wird, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Übungsleiter-FB nach §3 Nr.26 EStG überhaupt vorliegen.ZitatDiese 300 EUR wird man wohl dann versteuern müssen. :
taxpert
ok, aber schon komisch. Ich dachte, dass der Übungsleiterfreibetrag steuerfrei sei. Für mich macht das wenig Sinn die ganzen Angaben zu machen (Unternehmen;Betriebsstätten, Handelsregistereintragung, Zahl der Arbeitnehmer, Betriebseröffnung... ich kann da nicht wirklich was ausfüllen) nur weil ich 7 mal im letzten Jahr im Gottesdienst Orgel gespielt habe. Naja, dann muss das so sein
Zitat:nur weil ich 7 mal im letzten Jahr im Gottesdienst Orgel gespielt habe.
Und dafür bekommt man 2.700€, also 300€ über dem Übungsleiterpauschbetrag? Alle Achtung.
Nee insgesamt nur 300.-€ deshalb macht der Fragebogen doch keinen Sinn - meiner Meinung nach
Achso- ich habe mich falsch ausgedrückt - 300.- habe ich eingenommen, diese möchte ich als Übungsleiterfreibetrag abrechnen
-- Editiert von Jojo1984 am 10.08.2020 22:52
Es hätte Ihrerseits sogar noch mehr sein müssen, denn bereits die Aufnahme dieser Tätigkeit hätte dem FA nach §138 Abs.1 Satz 3 AO dem FA gemeldet werden müssen!ZitatNaja, dann muss das so sein :
taxpert
-- Editiert von taxpert am 11.08.2020 11:45
Ok vielen Dank. Die Übungsleiterpauschale ist doch bis 2400 steuerfrei ?
Warum muss ich das alles bei 300,- ausfüllen?
Vielleicht kann mir noch jemand helfen :
Gewinnermittlung - was muss ich hier ankreuzen? Einnahmeüberschussrechnung??
Und zählt es als selbstständige Arbeit?
Danke
Und jetzt?
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