Übungsleiterfreibetrag - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

9. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jojo1984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Übungsleiterfreibetrag - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Hallo,

Ich habe meine Steuererklärung vor 3 Wochen abgegeben.
Jetzt kam vom Finanzamt ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Aufnahme einer gewerblichen, Selbstständigen (freiberuflichen) oder Land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit).

Ich hatte knapp 300,-€ im letzten Jahr über den Übungsleiterfreibetrag eingenommen.
Ist der Fragebogen richtig? Der macht meiner Meinung nach keinen Sinn, da ich keine Betriebsstätte etc. angeben kann ...
Ist das so richtig, dass ich den Fragebogen ausfüllen muss, oder soll ich mich nochmal ans Finanzamt wenden.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4877 Beiträge, 1175x hilfreich)

Zitat (von Jojo1984):
Ist der Fragebogen richtig?

Ja, schließlich haben Sie eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und überdies daraus steuerpflichtige Einkünfte.

Zitat (von Jojo1984):
Der macht meiner Meinung nach keinen Sinn, da ich keine Betriebsstätte etc. angeben kann ...

Das ist dann Ihr Wohnsitz.

Zitat (von Jojo1984):
Ist das so richtig, dass ich den Fragebogen ausfüllen muss

Ja, siehe oben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7206 Beiträge, 1514x hilfreich)

Diese 300 EUR wird man wohl dann versteuern müssen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2360 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Diese 300 EUR wird man wohl dann versteuern müssen.
Wobei das FA natürlich auch noch prüfen wird, ob die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Übungsleiter-FB nach §3 Nr.26 EStG überhaupt vorliegen.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jojo1984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, aber schon komisch. Ich dachte, dass der Übungsleiterfreibetrag steuerfrei sei. Für mich macht das wenig Sinn die ganzen Angaben zu machen (Unternehmen;Betriebsstätten, Handelsregistereintragung, Zahl der Arbeitnehmer, Betriebseröffnung... ich kann da nicht wirklich was ausfüllen) nur weil ich 7 mal im letzten Jahr im Gottesdienst Orgel gespielt habe. Naja, dann muss das so sein

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
nur weil ich 7 mal im letzten Jahr im Gottesdienst Orgel gespielt habe.


Und dafür bekommt man 2.700€, also 300€ über dem Übungsleiterpauschbetrag? Alle Achtung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jojo1984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee insgesamt nur 300.-€ deshalb macht der Fragebogen doch keinen Sinn - meiner Meinung nach

Achso- ich habe mich falsch ausgedrückt - 300.- habe ich eingenommen, diese möchte ich als Übungsleiterfreibetrag abrechnen

-- Editiert von Jojo1984 am 10.08.2020 22:52

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2360 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von Jojo1984):
Naja, dann muss das so sein
Es hätte Ihrerseits sogar noch mehr sein müssen, denn bereits die Aufnahme dieser Tätigkeit hätte dem FA nach §138 Abs.1 Satz 3 AO dem FA gemeldet werden müssen!

taxpert

-- Editiert von taxpert am 11.08.2020 11:45

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jojo1984
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok vielen Dank. Die Übungsleiterpauschale ist doch bis 2400 steuerfrei ?
Warum muss ich das alles bei 300,- ausfüllen?
Vielleicht kann mir noch jemand helfen :

Gewinnermittlung - was muss ich hier ankreuzen? Einnahmeüberschussrechnung??
Und zählt es als selbstständige Arbeit?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.726 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.