Hallo, ich arbeite nebenberuflich in eine Kindergarten mit Rechtsform GmbH.
Kann ich hier die Übungsleiterpauschale in Höhe von 2400 Euro geltend machen?
Übungsleiterpauschale in GmbH Kindergarten
3. September 2018
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Frage vom 3. September 2018 | 07:45
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 34x hilfreich)
Übungsleiterpauschale in GmbH Kindergarten
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#1
Antwort vom 3. September 2018 | 20:21
Von
Status: Junior-Partner (5632 Beiträge, 2514x hilfreich)
Kommt darauf an.
a) als was arbeitest du da?
b) ist die GmbH gemeinnützig anerkannt?
#2
Antwort vom 4. September 2018 | 05:13
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 34x hilfreich)
Als Musiklehrer.
Das weiß ich nicht.
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#3
Antwort vom 4. September 2018 | 08:14
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 32x hilfreich)
Gemeinnützigkeit ist beim Kindergarten nicht unwahrscheinlich, muss aber vorliegen.
Machst du das nebenberuflich (bist also von Beruf nicht Musiklehrer)? Oder ist es nur eine Nebenstelle?
#4
Antwort vom 4. September 2018 | 08:26
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 34x hilfreich)
Ich bin auch im Angestelltenverhältnis Musiklehrer. Hier aber als Freiberufler tätig.
#5
Antwort vom 4. September 2018 | 09:49
Von
Status: Schlichter (7869 Beiträge, 1616x hilfreich)
Zitat:als Freiberufler tätig
und rechnest bisher wie genau ab? (Rechnungen schreiben?...)
#6
Antwort vom 4. September 2018 | 12:38
Von
Status: Unbeschreiblich (48373 Beiträge, 17069x hilfreich)
Zitat:Gemeinnützigkeit ist beim Kindergarten nicht unwahrscheinlich, muss aber vorliegen.
Und es muss sich um einen Kindergarten handeln, der im Auftrag der Kommune tätig ist. Bei einem Betriebskindergarten gibt es die Übungsleiterpauschale nicht.
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