Hallo zusammen,
mich interessiert folgender Sachverhalt.
Person A ist Gewerbetreibender mit einem eingetragenen Handelsgewerbe und ist umsatzsteuerpflichtig.
Aber A bietet auch Dienstleistungen an (Jahresumsatz Dienstleistungen nicht über 10.000€). Der Gewinn ist kleiner, da er daraus ja noch die 19% USt. abführen muss.
Jetzt fragt sich A, ob er nicht ein zweites Gewerbe nur für die Dienstleistungen anmelden kann, mit dem er nicht umsatzsteuerpflichtig ist.
Im fällt das Modelle ein, dass er eine e.K.-Firma nur für die Dienstleistungen gründet.
Würde das Finanzamt den "Gewerbetreibenden A" und die "Person A e.K." als eigenständiges Steuersubjekt behandeln, sodass dieses Konstrukt funktionieren würde?
Hättet Ihr einen besseren Vorschlag?
Vielen Dank!
Umgehung der Umsatzsteuer mit einer e.K. Firma
15. Januar 2008
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Frage vom 15. Januar 2008 | 10:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 2x hilfreich)
Umgehung der Umsatzsteuer mit einer e.K. Firma
#1
Antwort vom 15. Januar 2008 | 20:08
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 134x hilfreich)
Umsatzsteuerlich gibt es immer nur eine Unternehmerschaft. Das wurde so gemacht, um genau solche Gedanken, wie den Ihren, von Anfang an auszuschalten.
Und jetzt?
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