Ummeldung / Umzug für neuen Job - Doppelte Haushaltsführung?

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
WWCD
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ummeldung / Umzug für neuen Job - Doppelte Haushaltsführung?

Hallo zusammen,

ich bin Ende letzten Jahres mal wieder bei meiner Mutter ausgezogen. Dieses mal aber nicht in einer andere Stadt um zu studieren, sondern um zu arbeiten. Die beiden Orte trennt ca. 60 km. In meinem Arbeitsort befinde ich mich nur zum Arbeiten. Ich bin jedes Wochenende in der Heimat.

Da ich in den ersten Monaten meines Jobs kein Urlaub bekam und es dann aus anderen Gründen etwas verschludert habe, bin ich nun im 9. Monat laut Vertrag "offiziell" hier, bin allerdings noch nicht angemeldet. Dies wollte ich nun in meinem Jahresurlaub endlich machen. Mir ist bewusst, dass ich dadurch evtl. ein kleines Bußgeld erhalte - habe es aber leider anders nicht hinbekommen.

Als ich das Ganze vorbereitet habe, bin ich darüber gestoßen, dass man den Arbeitswohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden kann, wenn sein Lebensmittelpunkt in seiner Heimat ist. Es gibt allerdings keinen Vertrag zwischen mir und meiner Mutter, dass ich dort Mieter bin (Hatte gelesen, dass man 10 Prozent der Kosten am Hauptwohnsitz zahlen muss). Habe in meinem Elternhaus bei ca. 150 qm 2 Zimmer mit Bad für mich.

Wäre es also sinnvoll meinen Arbeitswohnsitz als Zweitwohnsitzes anzumelden? Welche Kosten / Erleichterungen kommen auf mich zu? Meiner Recherche nach kann ich das Ganze als 2.Sitz anerkennen und kann die Wohnung steuerlich absetzen (Kaltmiete mindert die Steuer). Ich wollte aber eure Meinung und Gedankenanstöße dazu hören.

(Editiert - hier wird nicht zu Rechtsbrüchen angeleitet. Das schließt auch Verstöße gegen das Bundesmeldegesetz ein.)



-- Editiert von Moderator am 08.08.2017 15:17

-- Thema wurde verschoben am 08.08.2017 15:17

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33818 Beiträge, 17594x hilfreich)

Wäre es also sinnvoll meinen Arbeitswohnsitz als Zweitwohnsitzes anzumelden? Das wird Ihnen das Meldeamt verweigern. Da Sie sich überwiegend dort aufhalten, ist das der Hauptwohnsitz.
Welche Kosten / Erleichterungen kommen auf mich zu? Gar keine, da Sie anscheinend die 10 % der Kosten am elterlichen Wohnsitz nicht nachweisen können.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Das wird Ihnen das Meldeamt verweigern. Da Sie sich überwiegend dort aufhalten, ist das der Hauptwohnsitz.

Nein, stimmt nicht. Auf die engeren sozialen Bindungen kommt es an. Damit lässt sich auch der Hauptwohnsitz argumentieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49100 Beiträge, 17284x hilfreich)

Auf er anderen Seite interessiert sich das Finanzamt nur bedingt dafür, was denn als Haupt- und was als Nebenwohnsitz angemeldet ist. Wichtig ist vor allen Dingen, dass nachgewiesen wird, dass es im Haus der Eltern einen eigenen Hausstand gibt.

Da kann es schon daran scheitern, dass man im Haus der Eltern keine eigene Küche hat.

Mit eigenem Hausstand ist nicht nur eine Kostenbeteiligung an den Haushaltskosten der Eltern gemeint. Man muss nachweisen, dass man mindestens gleichberechtigt die Haushaltsführung mitbestimmen darf. Auch das ist typischerweise im Verhältnis Eltern/Kind nicht gegeben.

So heißt es z.B. im BFH-Urteil vom 14.11.2013 (Az.: VI R 10/13 ):
Ebenfalls wird ein eigener Hausstand nicht unterhalten, wenn der nicht verheiratete Arbeitnehmer als nicht die Haushaltsführung wesentlich bestimmender bzw. mitbestimmender Teil in einen Hausstand eingegliedert ist, wie es regelmäßig bei jungen Arbeitnehmern der Fall ist, die nach Beendigung der Ausbildung weiterhin --wenn auch gegen Kostenbeteiligung-- im elterlichen Haushalt ihr Zimmer bewohnen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33818 Beiträge, 17594x hilfreich)

Nein, stimmt nicht. Auf die engeren sozialen Bindungen kommt es an. Damit lässt sich auch der Hauptwohnsitz argumentieren. Falsch. Das Bundesmeldegesetz ist da höchst eindeutig: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mickey123123
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.

Nein!
Nochmal zum Nachlesen: http://www.wohnung.com/ratgeber/274/haupt-und-nebenwohnsitz-rechtliche-regelungen
Schwerpunkt der Lebensverhältnisse gilt. Ich spreche übrigens aus Erfahrung. Mein Hauptwohnsitz befindet sich auch dort, wo ich mich nur am WE und im Urlaub aufhalte. Dort befinden sich meine Freunde, Eltern etc. Meine Arbeit unter der Woche ist woanders und als Nebenwohnsitz gemeldet.

-- Editiert von Mickey123123 am 09.08.2017 21:26

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33818 Beiträge, 17594x hilfreich)

Sicher, irgendeine private Webseite steht bestimmt über dem Bundesmeldegesetz...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.499 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.528 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.