Hallo,
Firma A sitze in einem Land ohne Umsatzssteuer, zB in den Arabischen Emiraten.
Firma B sitze in einem EU-Land mit UmsatzSteuer.
Privatmensch "P" sitze in einem anderen EU-Land mit UmsatzSteuer.
Firma A bietet sowohl Firma B, als auch Privatmensch P ein bestimmtes Produkt an. Da Firma B ein guter Kunde von Firma A ist, ist der Preis für Firma B niedriger als für Privatmensch P.
Firma B könnte das Produkt im Auftrag von Privatmensch P bei Firma A einkaufen und an Privatmensch P zum Einkaufspreis weiterverkaufen. Muss Firma B dann die örtliche UmsatzSteuer aufschlagen?
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UmsatzSteuer? Firma A zu Firma B zu Privat?
Irgendwer zahlt Einfuhrumsatzsteuer. Entweder Firma B, welche die Vorsteuer ziehen kann, aber bei einem Weiterverkauf Ust ausweist. Oder bei einer unmittelbaren Wiederausfuhr innerhalb der EU der letzliche Empfänger.
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Danke,
es handelt sich bei dem Produkt aber nicht um ein "Ding", sondern um eine Dienstleistung (zB Lehrgang etc.), die im Land der Anbieters durchgeführt wird. Es wird also nichts ein- oder ausgeführt.
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Leistungsort ist im Ausland, dort wäre zu versteuern. Die Weiterberechnung somit ohne USt. Rechtssichere Auskunft gibts aber nur beim Finanzamt.
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Dann wäre das geklärt. Keine Steuern zB in den Arabischen Emiraten. Danke für die Hinweise.
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Und jetzt?
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