Umsatzposition Monatsübersicht - Steuern / Lebensversicherungen?!?

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Keybou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzposition Monatsübersicht - Steuern / Lebensversicherungen?!?

Guten Abend,

ich hoffe ich poste mein Anliegen in dieser Kategorie richtig...

Ich bin 25 Jahre alt und möchte mich nun aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen.
Ich möchte gerne mein Hobby zum Beruf machen, habe darin allerdings keine Ausbildung aber seit vielen Jahren angeeignete Erfahrung.
Derzeit breite ich die Finanzen und einen Business-Plan vor. Dabei bereiten mir einige Themen etwas Schwierigkeiten.
Zum Besseren Verständnis hänge ich die Umsatzpositionen in einer Monatsübersicht an.

Für das erste Jahr Setze ich einen Verkaufsumsatz ohne Umsatzsteuer von 19.618,00€ an (mit Umsatzsteuer 23.345,42€) an.
Ausgaben von Materialkosten sind davon 1.271,67€.
Die ergibt dann den 1. Rohertrag von 18.346,00€ ohne Umsatzsteuer.
Nun kommen noch die Personal / Bürokosten 6.600,00€ die davon noch abgezogen werden.
Dies ergibt dann einen 2. Rohertrag von 11.146,33€ ohne Umsatzsteuer (mit Umsatzsteuer 14.873,75€).
Die Vorabzugssteuer von den Materialkosten betragen 241,62€.

Stand der Dinge sind nun 11.387,95,00€ ohne Umsatzsteuer (mit Umsatzsteuer 15.115,37€).



Kann ich die pauschale Summe von 7.920,00€ private Lebensversicherungen die in den Sonderausgaben zu sehen sind auch vor sämtlichen steuerabgaben abziehen und den Gewinn/Verlust zu ermitteln?

In welcher Position währen von welchem Betrag die Gewerbesteuer falls über 24.500,00€ zu ermitteln?
In welcher Position währen von welchem Betrag die Einkommenssteuer falls über 6.800,00€ zu ermitteln?
Gilt die Einkommenssteuer für personal oder für den Betrieb oder sogar für den Betriebsinhaber?

https://docdro.id/GKZJKrd

Ich hoffe ich konnte mein Anliegen gut beschreiben und freue mich über jede Antwort.

Vielen Dank!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Keybou):
Kann ich die pauschale Summe von 7.920,00€ private Lebensversicherungen die in den Sonderausgaben zu sehen sind auch vor sämtlichen steuerabgaben abziehen und den Gewinn/Verlust zu ermitteln?

Nein, Sonderausgaben mindern nicht den Gewinn, sondern später das Einkommen.
Zitat (von Keybou):
In welcher Position währen von welchem Betrag die Gewerbesteuer falls über 24.500,00€ zu ermitteln?

Die GewSt ist nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Sie wird aber bis zu einem Hebesatz von 380 % bei der Einkommensteuer angerechnet.
Zitat (von Keybou):
In welcher Position währen von welchem Betrag die Einkommenssteuer falls über 6.800,00€ zu ermitteln?

Gar nicht. Aufwendungen der privaten Lebensführung. Bei Übersteigen des Grundfreibetrages von 9.000 EUR.
Zitat (von Keybou):
Gilt die Einkommenssteuer für personal oder für den Betrieb oder sogar für den Betriebsinhaber?

Für den Inhaber. Für das Personal wird die Einkommensteuer durch die Lohnsteuer erhoben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Keybou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Nein, Sonderausgaben mindern nicht den Gewinn, sondern später das Einkommen.


Also müssen diese Sonderausgaben nur vor der Ermittlung der Einkommenssteuer abgezogen werden?


Zitat:
Die GewSt ist nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Sie wird aber bis zu einem Hebesatz von 380 % bei der Einkommensteuer angerechnet.


Das es nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen ist, ist soweit klar.
Also wird diese nur durch Umsatz - Materialkosten errechnet?
Was ganeu bedeutet dieses "auf Einkommenssteuer angerechnet"?


Zitat:
Gar nicht. Aufwendungen der privaten Lebensführung. Bei Übersteigen des Grundfreibetrages von 9.000 EUR.


Tut mir Leid. Verstehe ich nicht :D


Zitat:
Für den Inhaber. Für das Personal wird die Einkommensteuer durch die Lohnsteuer erhoben.


Also dann für privatentnahmen oder für Gewinn/Verlust?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Keybou):
Zitat:
Nein, Sonderausgaben mindern nicht den Gewinn, sondern später das Einkommen.
Also müssen diese Sonderausgaben nur vor der Ermittlung der Einkommenssteuer abgezogen werden?

Ja, schauen Sie mal in § 2 Abs. 3 ff. EStG . Da ist relativ übersichtlich erläutert, wie man von der Summe der Einkünfte zum zu versteuernden Einkommen gelangt, das für die Höhe der ESt maßgeblich ist.

Zitat (von Keybou):
Also wird diese nur durch Umsatz - Materialkosten errechnet?

Verstehe ich nicht.

Zitat (von Keybou):
Was ganeu bedeutet dieses "auf Einkommenssteuer angerechnet"?

Aufgrund Ihres Gewinns von 30.000 EUR haben Sie nach Abzug der Sonderausgaben etc. evtl. ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 EUR. Hierauf müssen Sie 2.000 EUR ESt zahlen.
An GewSt haben Sie ggf. 750 EUR gezahlt. Die werden auf die ESt angerechnet, sodass Sie nur noch 1.250 EUR zahlen müssen (alle Werte nur fiktiv!)

Zitat (von Keybou):
Zitat:
Gar nicht. Aufwendungen der privaten Lebensführung. Bei Übersteigen des Grundfreibetrages von 9.000 EUR.

Die ESt mindert weder den Gewinn, noch das zu versteuernde Einkommen. Wird der Grundfreibetrag von 9.000 EUR bei Ledigen nicht überschritten, entsteht keine ESt.

Zitat (von Keybou):
Also dann für privatentnahmen oder für Gewinn/Verlust?

Auf den Gewinn bzw. nach Abzug von Sonderausgaben etc. auf das zu versteuernde Einkommen. Als Einzelunternehmer können Sie den Gewinn quasi "entnehmen" und für Ihren Lebensunterhalt verwenden.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#4
 Von 
Keybou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Also quasi als Beispiel:

Umsatz von 100.000,00€
-Materialausgaben 10.000,00€
- Freibetrag 24.500,00€
Ist Gleich: 65.500,00€
x3,5% 2.292,50€
x410% (Berlin) 9.399,25€

Gewerbesteuer beträgt 9.399,25€.

Umsatz 100.000,00€
-Materialausgaben 10.000,00€
-Sonderausgaben 7.900,00€
Ist Gleich: 82.100,00€

= Einkommenssteuer 25.700,00€
- GewSt.. 3,8% 8.709,00€
Einkommenssteuer 16.990,00€
+ Soli 1.413,00€

Zu Zahlende Einkommenssteuer 18.403,00€


Habe ich das nun richtig verstanden?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Ich habe die Zahlen nicht überprüft, aber vom Aufbau sieht's gut aus! :)

Beachten Sie allerdings, dass nicht alle Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig sind.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
Keybou
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hätte noch eine weitere Frage die mir gerade bei einer Rechnung aufgefallen ist..

Kann mann den Gewerbesteuer Satz von 380% von der Einkommensteuer einfordern wenn man keine Einkommensteuer zahlen muss? Oder bleibt das dann min/maximal bei 0€?

Beispiel..

71.856,00€ Umsatz
-32.021,40€ Materialausgaben
-24.500,00€. Freibetrag
= 15.334,60€
x3,5%
= 536,71€
x 410%
= 2.200,52€ zu Zahlende Gewerbesteuer


71.856,00€ Umsatz
-32.021,40€ Materialausgaben
-25.375,80€ Sonderausgaben
- 5.754,60€ weitere Sonderausgaben
= 8.704,20€ zu versteuerndes einkommen

=0€ Einkommenssteuer

Und nun währen die 380% von der Gewerbesteuer abzusetzen.. Also
536,71x380%

= 2.043,30€ abzusetzender Beitrag...


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4843 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von Keybou):
Kann mann den Gewerbesteuer Satz von 380% von der Einkommensteuer einfordern wenn man keine Einkommensteuer zahlen muss? Oder bleibt das dann min/maximal bei 0€?

Es bliebe bei null, da nichts angerechnet werden kann.

Zitat:
-25.375,80€ Sonderausgaben
- 5.754,60€ weitere Sonderausgaben

Sind Sie denn sicher, dass sämtliche Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig sind?

-- Editiert von Cybert. am 01.07.2019 22:00

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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