Umsatzssteuer/Vorsteuer in Einkommenssteuererklärung als Freiberufler

31. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
endlacer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzssteuer/Vorsteuer in Einkommenssteuererklärung als Freiberufler


Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich bin seit 2022 Einzelunternehmer (Freiberufler) ohne Kleinunternehmerregelung, also weise in Rechnungen normal Umsatzsteuer aus. Bei Ausgaben strecke ich die Umsatzsteuer vor und habe mir diese auch schon mittels Umsatzsteuererklärung 2022 als Vorsteuer erstatten lassen (ich habe so wenig Ausgaben, dass ich es nicht bereits in den Vorsteueranmeldungen angebe, sondern erst in der Erklärung für das ganze Jahr).

Jetzt habe ich gelesen, dass man Umsatzsteuererstattungen als Einnahme behandeln soll (stimmt das?). Das hätte ja zur Folge, dass man darauf (Einkommens-)Steuern zahlen muss (42%). Widerspricht das nicht dem Sinn des Vorsteuerabzugs ("die 19% muss nur der Endkunde zahlen"), wenn ich auf die Erstattung wieder Steuern zahle?

Und wie mache ich es dann in der Einkommenssteuererklärung? Ich bin bis dato davon ausgegangen, dass ich bei Ausgaben die Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug erstattet bekomme und den verbleibenden Nettowarenwert bei der Einkommenssteuererklärung als Ausgabe angebe. Das kann ja dann nicht stimmen oder? Denn wenn ich die erstattete Umsatzsteuer versteuern muss, sollte ich ja zusätzlich zum Vorsteuerabzug den gesamten Bruttowarenwert absetzen können, oder nicht?

Falls das so ist, warum ist es dann so kompliziert? Warum nicht einfach den Nettowarenwert als Ausgabe angeben und die Umsatzsteuer in die Umsatzsteuererklärung?

Ich hoffe, dass mir jemand bei diesen Fragen weiterhelfen kann. Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
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#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4599 Beiträge, 1094x hilfreich)

Zitat (von endlacer):
Jetzt habe ich gelesen, dass man Umsatzsteuererstattungen als Einnahme behandeln soll (stimmt das?).

Bei EÜR ja.

Zitat (von endlacer):
Das hätte ja zur Folge, dass man darauf (Einkommens-)Steuern zahlen muss (42%). Widerspricht das nicht dem Sinn des Vorsteuerabzugs ("die 19% muss nur der Endkunde zahlen"), wenn ich auf die Erstattung wieder Steuern zahle?

Nein, da die gezahlte Vorsteuer Betriebsausgabe ist. Unabhängig davon sind Einkommen- und Umsatzsteuer getrennt zu beurteilen.
Zitat (von endlacer):
Denn wenn ich die erstattete Umsatzsteuer versteuern muss, sollte ich ja zusätzlich zum Vorsteuerabzug den gesamten Bruttowarenwert absetzen können, oder nicht?

Bei Waren ja. Bei Anlagevermögen ist die gezahlte Vorsteuer Betriebsausgabe und der Nettobetrag abzuschreiben.

Zitat (von endlacer):
Falls das so ist, warum ist es dann so kompliziert?

Ist es nicht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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