Hallo
Wir sind ein Reinigungsunternehmen und reinigen Ferienwohnungen für ein Vermittlungsbüro. Dieses verwaltet für die Eigentümer die Ferienwohnungen. Der buchende Gast zahlt an dieses Vermittlungsbüro den gesamten Reisepreis inklusive Endreinigung.
Bisher haben wir auf unseren Rechnungen 19% Mwst berechnet.
Nun hat das Vermittlungsbüro seit diesem Jahr selbst Reinigungspersonal beschäftigt.
Ist es möglich, dass man nun die Umsatzsteuer nach Paragraf 13b ausweist?
Vielen Dank für die Antwort
Umsatzsteuer ,§13b
7. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 7. Dezember 2017 | 16:43
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer ,§13b
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Dezember 2017 | 16:48
Von
Status: Master (4892 Beiträge, 1177x hilfreich)
Nicht nur möglich, sondern verpflichtend. Ansonsten zahlen Sie möglicherweise doppelt USt. Die nach §13b und die zu Unrecht ausgewiesene.
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten