Hallo zusammen,
wir (die Anlage wird von einem Elektrofachbetrieb gebaut) haben in 2022 mit dem Bau einer PV Anlage (10KWP) + 10KWH Batterie begonnen. Die PV Anlage wird 2023 fertiggestellt und in Betrieb gehen.
Im April 2022 wurde die erste Abschlagsrechnung bezahlt (inkl. Umsatzsteuer) für die Lieferung der Komponenten. Das wurde nahezu alles geliefert, ein paar Kleinteile fehlen evtl. noch.
Im Sommer 2022 wurde der Dachgenerator mit 10KWP dann montiert.
Die Montage es Dachgenerators wurde dann auch inkl. Umsatzsteuer im Sommer 2022 bezahlt.
Die Wechselrichter und Batterie wurde bisher noch nicht montiert und ist für 2023 geplant. Vermutlich kommt da dann noch eine kleine Schlussrechnung. Die Schlussrechnung wird aber deutlich geringer sein, als die bereits bezahlte Umsatzsteuer an den Anlagenbauer.
Die Anlage wird 2023 fertig gebaut und in Betrieb gehen.
Nun stellt sich für mich die folgende Frage:
Wie kann ich in den Genuss der 0% Regel (Umsatzsteuer) kommen und wie kann ich die bereits bezahlte Umsatzsteuer 2022 wieder zurück bekommen?
LG
-- Editiert von User am 4. November 2022 12:21
-- Editiert von User am 4. November 2022 12:23
-- Editiert von User am 4. November 2022 12:28
Umsatzsteuer PV Anlage 0%
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



Meinen Sie mit "0-%-Regel" die Kleinunternehmerregelung?
Wenn ja, beides - Kleinunternehmerregelung und Vorsteuererstattung - geht nicht, Sie müssen sich schon für eines entscheiden.
Als Kleinunternehmer stellt man keine Umsatzsteuer in Rechnung und hat keinen Vorsteuerabzug.
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung führt dazu, dass Sie Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärungen abgeben müssen und einen Vorsteuerabzug haben.
Der Eigenverbrauch ist als Erlös zu erfassen und löst somit Umsatz- und ggf. Einkomnensteuer aus.
Der Verzicht auf die KUR bindet Sie für 5 Jahre.
Hallo amz529033-63,
nein das meine ich nicht. Es wurde bzw. wird gerade eine Regelung auf den Weg gebracht, bei der beides möglich ist. Die Anlage kann dann ohne Umsatzsteuer erworben/montiert werden und man kann gleichzeitig die Kleinunternehmerregelung anstatt der Regelbesteuerung wählen. Somit ist sowohl die Anschaffung als auch die Einspeisung/Selbstverbrauch von der Umsatzsteuer befreit. Allerdings erst zum 01.01.2023.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage was passiert, wenn man mit dem Bau der Anlage 2022 begonnen hat und 2023 fertig wird. Ob man somit noch in den Genuss der neuen Regelungen kommen kann.
LG
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Die neue Regelung zur Umsatzsteuer ist Teil des Jahressteuergesetzes 2022. Diese wurde noch nicht endgültig beschlossen, aber war schon im Bundestag in der ersten Lesung. Die meisten Kommentatoren erwarten in 2022 die endgültige Veranschiedung.
Der Gesetzesentwurf sieht einen Zusatz in § 12 UStG vor. Die Lieferung, Montage und Wartung von PV-Anlagen sind dann mit 0% zu besteuern. Also nicht steng genommen nicht steuerfrei. Das bedeutet tatsächlich, dass die Anlagen für den privaten Abnehmer günstiger werden.
Für den Steuersatz kommt es drauf an, was bestellt ist. Wurden zwei gesonderte Verträge/Vereinbarungen gemacht - 1. Lieferung der Teile 2. Montage, - dann kann auch 19% richtig sein.
In den meisten Fällen wird allerdings eine einheitliche Leistung vorliegen. Man bestellt eine Anlage, die montiert und betriebsfertig sein soll. Vorher sind es eben nur Abschläge, keine abgrenzbarem Teilleistungen. Überspitzt: Funktioniert die Anlage nachher gar nicht, wirst du im Zweifel alle Abschläge zurückfordern.
Lange Rede, kurzer Sinn: In deinem Sachverhalt sollte 0% Lieferung/Montage (für alles) richtig sein.
Das hat aber zunächst der leistende Unternehmer zu entscheiden, er erstellt ja die Rechnung.
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