Liebes Forum,
für eine Theaterproduktion muss sich einer der Mitwirkenden eine Übernachtungsrechnung einer Privatperson, bei der er übernachtet hat, ausstellen lassen. Muss darauf Umsatzsteuer gezahlt werden? Generell sind ja Vermietungen von der Umsatzsteuer ausgenommen, aber bei Ferienwohnungen gilt dies ja bspw. nicht. Wie verhält es sich in diesem Fall, wo es ja um eine arbeitsrelevante Übernachtung ging?
Falls es eine Befreiung dieser Leistung von der Ust. gibt - welcher Paragraf ist anzugeben?
Danke für eure Antworten und Hilfe!
Umsatzsteuer Vermietung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?



https://www.anwalt.de/rechtstipps/airbnb-rechtliche-probleme-im-zusammenhang-mit-der-vermietung-von-privatunterkuenften-ueber-das-internet_050627.html
hier die Abschnitte
Steuerbare Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (EStR R 21.2)
Mehrwertsteuerpflicht
Wenn diese Person nur einmalig eine Unterkunft gegen Entgelt zur Verfügung gestellt hatte, wird man möglicherweise mangels Unternehmereigenschaft noch nicht mal von einem umsatzsteuerbaren Umsatz sprechen können.
Im Übrigen gilt grds. die Kleinunternehmerregelung, sodass keine USt abzuführen ist, wenn u.a. die (vereinfacht dargestellt) umsatzsteuerpflichtigen Umsätze des Vj. 17.500 EUR nicht überstiegen haben.
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Danke sehr! Was ist dann auf der Rechnung genau in puncto Umsatzsteuer (also im ersten Fall) anzugeben?
Dann würde ich lediglich den Betrag quittieren, ohne das Wort USt zu verwenden!
Allerdings beinhaltet der geschilderte Sachverhalt zu wenig Informationen, um eine qualifiziertere Aussage treffen zu können.
Im zweiten Fall müsste ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG
erfolgen.
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