Umsatzsteuer Vermietung

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 6x hilfreich)
Umsatzsteuer Vermietung

Liebes Forum,

für eine Theaterproduktion muss sich einer der Mitwirkenden eine Übernachtungsrechnung einer Privatperson, bei der er übernachtet hat, ausstellen lassen. Muss darauf Umsatzsteuer gezahlt werden? Generell sind ja Vermietungen von der Umsatzsteuer ausgenommen, aber bei Ferienwohnungen gilt dies ja bspw. nicht. Wie verhält es sich in diesem Fall, wo es ja um eine arbeitsrelevante Übernachtung ging?
Falls es eine Befreiung dieser Leistung von der Ust. gibt - welcher Paragraf ist anzugeben?

Danke für eure Antworten und Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2272 Beiträge, 708x hilfreich)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/airbnb-rechtliche-probleme-im-zusammenhang-mit-der-vermietung-von-privatunterkuenften-ueber-das-internet_050627.html

hier die Abschnitte
Steuerbare Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (EStR R 21.2)
Mehrwertsteuerpflicht

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4460 Beiträge, 1064x hilfreich)

Wenn diese Person nur einmalig eine Unterkunft gegen Entgelt zur Verfügung gestellt hatte, wird man möglicherweise mangels Unternehmereigenschaft noch nicht mal von einem umsatzsteuerbaren Umsatz sprechen können.
Im Übrigen gilt grds. die Kleinunternehmerregelung, sodass keine USt abzuführen ist, wenn u.a. die (vereinfacht dargestellt) umsatzsteuerpflichtigen Umsätze des Vj. 17.500 EUR nicht überstiegen haben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
dramat
Status:
Schüler
(231 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke sehr! Was ist dann auf der Rechnung genau in puncto Umsatzsteuer (also im ersten Fall) anzugeben?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4460 Beiträge, 1064x hilfreich)

Dann würde ich lediglich den Betrag quittieren, ohne das Wort USt zu verwenden!
Allerdings beinhaltet der geschilderte Sachverhalt zu wenig Informationen, um eine qualifiziertere Aussage treffen zu können.

Im zweiten Fall müsste ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung i.S.d. § 19 UStG erfolgen.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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