Hallo, ich bin gerade dabei mich mit einem eigenen Online-Shop für den Verkauf von Geschenk-Artikel selbstständig zu machen. Mein Gewerbe habe ich schon angemeldet. Eigentlich wollte ich als Kleinunternehmer mich von der Umsatzsteuerpflicht nach §19 Abs. 1 UStG befreien lassen. Bei der ELSTER steuerlichen Ersterfassung habe ich nun eine USt-ID direkt beantragt und wusste nicht, dass ich dadurch mich nicht mehr von der Umsatzsteuerpflicht befreien kann. Jetzt stellt sich mir die Frage: Macht es Sinn für den Anfang die USt-ID wieder abzugeben, damit die §19 Abs. 1 UStG- Regelung wieder greift und würde das überhaupt gehen? Oder ist es sowieso sinnvoller von Beginn an eine USt-ID zu haben, um vorallem beim Einkauf nicht nur an die Ware innerhalb Deutschlands gebunden zu sein?
Vielen Dank für eure Antworten und Erfahrungen!
-- Editiert von Moderator topic am 10. Dezember 2022 11:51
-- Thema wurde verschoben am 10. Dezember 2022 11:51
Umsatzsteuer Voranmeldung: Kleinunternehmerregelung vs. USt-Id
Haben Sie sich versteuert?
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Die Ust-ID hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Heißt: auch als Kleinunternehmer gem § 19 Abs. 1 UStG bleibst Du mit der Ust-ID Kleinunternehmer.
Da es Dir an Basiswissen fehlt, empfehle ich den Gang zum Steuerberater.
ZitatDie Ust-ID hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun. Heißt: auch als Kleinunternehmer gem § 19 Abs. 1 UStG bleibst Du mit der Ust-ID Kleinunternehmer. :
Da es Dir an Basiswissen fehlt, empfehle ich den Gang zum Steuerberater.
Hallo, nein das weiß ich schon. Aber mit der USt-ID muss ich vierteljährlich eine Voranmeldung abgeben und bin nicht mehr davon befreit dies nicht zu tun. Deswegen auch meine Frage, was für den Anfang sinnvoller ist,
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ZitatAber mit der USt-ID muss ich vierteljährlich eine Voranmeldung abgeben und bin nicht mehr davon befreit dies nicht zu tun. :
Das ergibt für mich keinen Sinn, weil man auch dann eine USt-Ident-Nummer bekommen kann, wenn man die Kleinunternehmerregelung gem. 19 UStG nutzt. Und dann kann man keine Voranmeldung abgeben...
Einzelfallberatung ist Anwälten und Steuerberatern vorbehalten und kann von einem WWW-Laien-Forum auch gar nicht geleistet werden. Man sollte sich zeitnah mit einem Steuerberater besprechen. Dann weiß man, ob eventuell ein Fehler vorliegt, oder wenn nicht, wie man das handhaben muss.
ZitatDas ergibt für mich keinen Sinn, weil man auch dann eine USt-Ident-Nummer bekommen kann, wenn man die Kleinunternehmerregelung gem. 19 UStG nutzt. Und dann kann man keine Voranmeldung abgeben... :
Einzelfallberatung ist Anwälten und Steuerberatern vorbehalten und kann von einem WWW-Laien-Forum auch gar nicht geleistet werden. Man sollte sich zeitnah mit einem Steuerberater besprechen. Dann weiß man, ob eventuell ein Fehler vorliegt, oder wenn nicht, wie man das handhaben muss.
Ich habe schon mit dem Finanzamt telefoniert. Der Herr dort meinte eben zu mir, dass sobald man eine USt ID erteilt bekommt, dazu aufgefordert wird eine vierteljährliche Voranmeldung abzugeben. Das ist also kein Einzelfall. Im Internet finde ich dazu auch das: Nach einer Änderung, die zum Jahreswechsel 2018/2019 in den UStAE aufgenommen wurde, wird die Befreiung nach § 18 Abs. 2 Satz 3 UStG in den Fällen des § 18 Abs. 4a UStG nicht mehr gewährt. In § 18 Abs. 4a UStG ist die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und -Voranmeldungen für Unternehmer geregelt, die Umsatzsteuer nur aus innergemeinschaftlichen Erwerben, nach dem Reverse-Charge-Verfahren oder als letzter Abnehmer eines i.g. Dreiecksgeschäfts schulden (z. B. Kleinunternehmer).
Die Finanzverwaltung nutzt diese Änderung, um vermehrt (Klein-)Unternehmer zur quartalsweisen Abgabe von Voranmeldungen aufzufordern. Betroffen sind insbesondere Unternehmer, denen eine USt-IdNr. erteilt worden ist.
Also ich denke das ist schon alles richtig. Darum geht es auch gar nicht, sondern die Frage, die sich mir stellt, ob ich für den Anfang überhaupt eine USt-Id brauche. Ich bin noch Studentin und möchte meinen Online-Shop erstmal nur nebenberuflich anfangen.
§ 18 Abs. 4a Satz 2 UStG sagt doch eindeutig, dass Voranmeldungen nur für die Zeiträume abzugeben sind, in denen entsprechende Umsätze bewirkt wurden. Sonst nicht.
So lange Sie nur Warenverkehr im Inland haben, benötigen Sie keine IdNr. Deren Beantragung schadet aber auch nicht.
ZitatAber mit der USt-ID muss ich vierteljährlich eine Voranmeldung abgeben und bin nicht mehr davon befreit dies nicht zu tun. :
Meines Wissens nach nur, wenn man entsprechende Umsätze hat.
"Meines Wissens nach nur, wenn man entsprechende Umsätze hat."
Und selbst wenn das nicht so wäre: wo läge das Problem wenn man Nullmeldungen abgeben müsste?
-- Editiert von User am 11. Dezember 2022 11:48
Zitatwo läge das Problem wenn man Nullmeldungen abgeben müsste? :
Dass man das ggf. vom Steuerberater erledigen lässt, der dafür bezahlt werden will.
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