Hallo,
zur Situation:
Unternehmen A bietet eine Dienstleitung an. Unternehmen B nimmt diese in Anspruch. Dienstleistung kostet 100 € + MwSt.
A: erhält 119 € von B und leitet die 19 € MwSt. weiter an das FinA. Somit hat man 19 € erhalten und wieder abgegeben. Plus Minus Null (in Bezug auf die Vorsteuer)
B: zahlt 119 € an A und kann die 19 € als Vorsteuer anrechnen lassen. Wenn er keine weitere Transaktion (mit Umsatzsteuer) hat, dann erhält er die 19 € doch als Rückerstattung von FinA wieder, oder?
In diesem Beispiel geht der Staat doch - In Bezug auf die Mehrwertsteuer - leer aus, oder?
-- Editiert von User am 10. November 2023 14:09
Umsatzsteuer / Vorsteuer zwischen Gewerbetreibenden
Zitat :Wenn er keine weitere Transaktion (mit Umsatzsteuer) hat, dann erhält er die 19 € doch als Rückerstattung von FinA wieder, oder?
Unter den Voraussetzungen des § 15 UStG grundsätzlich ja.
Zitat :In diesem Beispiel geht der Staat doch - In Bezug auf die Mehrwertsteuer - leer aus, oder?
Wie oben, richtig.
B nutzt die Dienstleistung aber sicher für steuerpflichtige Ausgangsumsätze...
Zitat :B nutzt die Dienstleistung aber sicher für steuerpflichtige Ausgangsumsätze...
Bei Personalvermittlung (die Dienstleistung) wird das doch nicht für steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet... ?
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A oder B ist Personaldienstleister?
Am Ende gibt's aber einen Endverbraucher, der Umsatzsteuer zahlt.
In aller Regel schon, als Befreiungsvorschrift käme allenfalls § 4 Nr. 15b in Frage (wenn man denn diese Voraussetzungen erfüllt).Zitat :Bei Personalvermittlung (die Dienstleistung) wird das doch nicht für steuerpflichtige Ausgangsumsätze verwendet... ?
Sie haben das Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem mit Vorsteuerabzug treffend beschrieben.Zitat :In diesem Beispiel geht der Staat doch - In Bezug auf die Mehrwertsteuer - leer aus, oder?
Zitat :A oder B ist Personaldienstleister?
Am Ende gibt's aber einen Endverbraucher, der Umsatzsteuer zahlt.
A ist Personaldienstleister. Er erhält für die Dienstleistung ja auch das Geld.
In diesem Fall gibt es ja keinen Endverbraucher. Wofür soll es hier einen Endverbraucher geben?
Deshalb war ich ja verwundert, dass anscheinend der Staat "leer" ausgeht.
Zitat :nur auf den jeweiligen Mehrwert Ust anfällt und letztlich den Endverbraucher belastet..
Na ja, es heißt auch Umsatzsteuer. Und es wird auch USt fällig, nur kann diese der Leistungsempfänger als Vorsteuer wieder zurückholen.
Und der Dienstleister reicht diese einfach nur weiter.
Somit kein "Verdienst" für den Staat. Interessant.
Am Ende wird irgendein Kunde sein, der die Kosten seinen Kunden indirekt mit USt berechnet oder jemand, der z.B. steuerfreie Umsätze erbringt und keinen Vorsteuerabzug hat.
Wenn VW Autoteile kauft, geht der "Staat" bis dahin auch leer aus.
Zitat :Am Ende wird irgendein Kunde sein, der die Kosten seinen Kunden indirekt mit USt berechnet oder jemand, der z.B. steuerfreie Umsätze erbringt und keinen Vorsteuerabzug hat.
Sicherlich gibt es irgendwelche anderen Beispiele. Aber ich möchte das jetzt nur explizit für den vorgestellten Fall erfahren.
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann gibt es ohne Endverbraucher auch keine Mehrwert- oder Umsatzsteuer für den Staat, weil die Gewerbetreibenden, die gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer zurückholen können.
Aber natürlich nur unter den Voraussetzungen des § 15 UStG.
Zieht der Unternehmer für private Leistungen an ihn die Vorsteuer ab, begeht er Steuerhinterziehung.
Zitat :Zieht der Unternehmer für private Leistungen an ihn die Vorsteuer ab, begeht er Steuerhinterziehung.
Sind ja keine private Leistungen
Der Unternehmer kann VoSt aus Lieferungen und Leistungen FÜR SEINEN BETRIEB geltend machen. Ein Betrieb wird normalerweise betrieben, um Waren oder Dienstleistungen an andere -Unternehmer oder Endabnehmer- zu verkaufen.
Die für 100 eingekaufte Leistung wird er also mit Gewinnaufschlag für sagen wir 120 zuzüglich 19% Umsatzsteuer in Rechnung stellen.
Ist der Abnehmer wieder ein Unternehmer beginnt das Spiel von vorne. Ist der Abnehmer ein Endverbraucher dann trägt dieser in unserem Beispiel final eine USt von 22,80 (120 x 19%).
taxpert
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