Kann Umsatzsteuer rückwirkend eingeführt werden?

25. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Meilenstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann Umsatzsteuer rückwirkend eingeführt werden?

Kann Umsatzsteuer durch Gesetzesänderung rückwirkend in einem Wirtschaftszweig eingeführt werden, der bislang USt. frei war?
Rückwirkend auf 10 Jahre!!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Um welchen Wirtschaftszweig gehts denn?

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#2
 Von 
Meilenstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist eine rein hypothetische Frage - ob der Staat solch eine rückwirkende Änderung
verabschieden darf.

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#3
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein, dem steht das Rückwirkungsverbot entgegen.

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#4
 Von 
Meilenstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot eins zu eins auf die AO übertragbar?

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#5
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Selbstverständlich.

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#6
 Von 
Meilenstein
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal vielen Dank!

Wo finde ich das in der AO?

Noch etwas:
Ab wann ist ein Verwaltungsakt rechtswidrig?

Wenn er das anwendbare Gemeinschaftsrecht ausser Acht läßt - und der Akt auf nicht anwendbares nationales Recht baut?
Kurzum, wenn er gegen Gemeinschadtsrecht verstößt?

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