Umsatzsteuer abführen?

17. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
HerbertKq
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer abführen?


Die US Firma StockX LLC bietet eine Plattform mit der Möglichkeit Schuhe zu verkaufen, es läuft wie folgt ab:
1. Ich stelle die Schuhe auf die Plattform StockX
2. Sofern der Preis für einen Käufer akzeptabel ist findet der Verkauf statt.
3. Zunächst muss der Schuh an ein Authentifizierungscenter von StockX geschickt werden. Die Adresse wohin ich die Sachen versende ist ein Logistikcenter in Holland.
4. Dort wird der Schuh auf seine Echtheit geprüft und dann mit einem Siegel versehen. Erst dann wird der Schuh an den Käufer weitergeschickt.
5. Ich erhalte über Paypal von dieser US Firma eine Auszahlung.

Die Transaktionen laufen 100% anonymisiert ab. D.h. ich weiß nicht wer und wo der Käufer sitzt. Auch habe ich kein Schaufenster, bzw. Impressum etc. auf StockX. Es gibt kein Widerrufsrecht. Ich weiß nicht wann und wie viel der Kunde an StockX zahlt. StockX kümmert sich auch um anfallende Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben, zumindest in USA.

Für mich sieht es so aus, dass ich diesen Schuh quasi Netto an die US Firma verkaufe und eigentlich für mich intern immer eine Rechnung an StockX LLC schreiben müsste, woher ich die Auszahlung bekäme.

Für mich ist es insofern wichtig, weil ich die Vorsteuer bei meinen Einkäufen ziehen kann und somit Netto EK zu Netto VK verkaufe.

Hier ein Rechenbeispiel:

1. Ich kaufe einen Nike Air Jordan 1 Grün für
77,35€ Brutto => 12,35 MwSt (19%). => 65€ Netto

2. Ich stelle diesen Schuh für 100€ (fiktiv in die App hinein). Dort wird mir ein Auszahlungsbetrag von 84€ angezeigt.

100 €
- 8% Provision
- 3% Zahlungspauschale
- 5€ Versand

Nach dem Verkauf, schicke ich diesen Schuh an ein Logistikcenter in Holland und erhalte nach ein paar Tagen 84€ ausbezahlt.

3. Der Käufer bezahlt aber nicht die 100€ sondern faktisch noch mehr and StockX LLC

100€
+ 4,40€ gestaffelte Bearbeitungsgebühr, bei 100€ sind es 4,4%
+ 15€ Versand
= 119,40

Im Bezahlvorgang für den Käufer, steht als Hinweis, dass mit diesem Betrag alle anfallenden Zölle und Mehrwertsteuer im Gesampreis des Artikels enthalten sind.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
supde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde mich auch interessieren , gleiches Problem. Was sagt dein Steuerberater dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4887 Beiträge, 1175x hilfreich)

M.E. erbringen Sie eine Leistung an den Holländer. Wenn dieser Ihnen seine USt-IdNr. mitteilt, wäre es eine stfr. igL. Die BMG wären 100%. Hierfür muss dem Empfänger die eigene USt-IdNr. mitgeteilt werden, damit er den Umsatz als igE besteuert.

Für die Provision und Zahlungspauschale liegt möglicherweise eine sonstige Leistung eines im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers vor, die der deutschen USt nach § 13b Abs. 1, 5 UStG unterliegt.


Zitat (von HerbertKq):
Für mich ist es insofern wichtig, weil ich die Vorsteuer bei meinen Einkäufen ziehen kann und somit Netto EK zu Netto VK verkaufe.

Den VorStA hätten Sie doch eh, ob Sie nun stpfl. verkaufen müssten oder stfr.?!

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

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