Umsatzsteuer auf Dividenden ohne Ust?

20. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Jaec
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Umsatzsteuer auf Dividenden ohne Ust?

Ich habe leider einen sehr (für mich zu) hohen Steuerbescheid für 2013 erhalten. Der Sachbearbeiter beschwerte sich dass ich keine Umsatzsteuer angegeben habe. Ich erklärte ihm dass es keine USt gab aber er rechnete sie einfach oben drauf ohne meinen Brief zu beachten. Es gab aber keine Umsatzsteuer die ich hätte einnehmen können da das alles Einnahmen aus ausländischen, chinesischen, Firmenbeteiligungen waren. Also Aktien für die man Dividenden bekam. Man hat also ein Unternehmen mit seinem Geld finanziert und später daran verdient. Problem ist dass das nicht staatlich regulierte Aktien waren. Aber selbst wenn sie es gewesen wären... es gibt bei so etwas ja keine Rechnung die ich stellen könnte damit ich dann eine deutsche Umsatzsteuer einziehen könnte. Die Profite sind also Einkommen aus Dividenden ohne irgendwelche Umsatzsteuer. Überhaupt macht Umsatzsteuer doch keinen Sinn da Dividenden doch keine Leistung sind die ich in Rechnung stelle. Die Firma ist ja auch nicht der Endkunde. Dividenden sind eine Pramie, ein Anteil an einer Firma oder dessen Profits. Und diese Profite sind schon versteuert.

Dummerweise habe ich mittlerweile nur noch sehr wenig Einkommen und kann mir diesen Steuerbescheid einfach überhaupt nicht leisten. Ich glaubte schon mir wird alles weggepfändet und bin zu einem Steueranwalt gegangen und der meinte zu meiner Erleichterung es wäre alles nicht so schlimm. Auf Dividenden fallen keine Umsatzsteuern an, selbst wenn man keine beweiskräftigen Unterlagen darüber hat. Halt nur die eigenen Aufzeichnungen darüber einreichen kann, was passiert ist. Er meinte bei vielen Klienten ist das ganz normal. Da setzt das FA höchstens einen Unsicherheitsfaktor oben drauf. Die restliche Einkommenssteuer könnte ich stunden zu 6% pro Jahr und die Vorauszahlung anpassen an das Einkommen von diesem Jahr und diese dann auch stunden. Ich habe die Dividenden falsch, als Einkünfte aus Gewerbebetrieb eingetragen und ich müsste sie anders eintragen. Als Dividenden halt irgendwie. Einkünfte aus Kapitalvermögen oder so. Und da kann es keine Umsatzsteuer geben.

Jetzt aber sagte er mir er habe sich informiert und ich müsse doch Umsatzsteuer zahlen. Allerdings nicht oben drauf auf die Profite sondern die wären inklusive. Wie kann man Umsatzsteuer abgeben müssen wenn man gar keinen Einfluss darauf hat was man erhält? Ich habe keine Rechnung gestellt. Und müsste ich USt zahlen würde das mehr als doppelt so viel Steuern bedeuten für 2013.

Ist das jetzt wirklich so richtig?

Außerdem wollte ich mit einem Freund eine GbR aufbauen die Anfang 2015 offiziell startet. Ich habe schon eine Einlage geleistet damit das Geschäft laufen kann bzw eine Webseite entwickelt wird. Jetzt meinte mein Steueranwalt dass das Finanzamt meine Stundung entfernen könnte wenn sie sehen dass ich das gemacht habe, also die Einlage geleistet. Ist das wirklich so? Und was ist wenn ich die Webseitenentwicklerfirma schon vorab bezahle und die Leistung von ihrer Seite dann im neuen Jahr erfolgt? Mache ich mich damit strafbar oder ist es akzeptabel wenn ich etwas bezahle, einen angefechteten Steuerbescheid irgendwann wiederbekomme und dann nicht die Steuer bezahlen kann und stunde? Mal davon abgesehen würde das GbR-Geld eh nicht für die Steuer reichen. Aber irgendwie muss ich ja wieder auf die Beine kommen. Das geht nur mit Investition. Sonst bin ich gleich ziemlich nah an Alg2. Ja, nicht toll. Aber ich hoffe es gibt eine Lösung.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

und was sollen wir im Forum jetzt tun? Für einen einigermaßen korrekten Rat müsste man schon die Unterlagen im Detail kennen, und selbst dann wird es bei der geschilderten Sache schwierig.

Eins möchte ich aber schon mal sagen: Ich hab' das Gefühl, dass es sich bei den Zahlungen aus China gar nicht um Dividenden handelt, sondern um irgendetwas anderes.

Wie bist du denn an die Firmenanteile gekommen? Und gibt es auch noch normale Geschäftsbeziehungen zwischen dir und den chinesischen Firmen?

quote:
Jetzt meinte mein Steueranwalt dass das Finanzamt meine Stundung entfernen könnte wenn sie sehen dass ich das gemacht habe, also die Einlage geleistet. Ist das wirklich so?
Durchaus. Die Stundung wurde doch nur bewilligt, weil du offenbar nicht genug Geld hast. Wenn du aber jetzt sogar eine Einlage in eine neue GbR tätigen kannst, dann scheint ja doch Geld vorhanden zu sein. Du machst dich also unglaubwürdig.

Das du kein Geld hast, aber gleichzeitig Aktien an irgendwelchen chinesischen Unternehmen besitzt (deren Wert doch deutlich über den Dividendenzahlungen und noch deutlicher über der Umsatzsteuer darauf liegen), ist für mich auch nicht nachvollziehbar.
Wenn ich beispielsweise 100.000 Euro Kapital investiert habe, dann daraus 10% Dividende bekomme (=10.000 Euro), dann reden wir über 1900 Euro Umsatzsteuer, das sind im Vergleich zu den 100.000 Kapital nur Peanuts.

Sind die Unternehmen Pleite? Oder warum verkaufst du die Aktien nicht einfach?

Stefan

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#2
 Von 
Jaec
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ne, ich habe nur bezahlt damit ich Anteile bekomme und dann am Erfolg auch teilhabe. Im Internet ist das machbar. So ähnlich wie crowdfunding. Der Wert der Aktien ist momentan nicht mehr gegeben da das Unternehmen nicht mehr wirtschaftlich ist. Das war aber von Anfang an klar. Es war ein relativ kleines Investment, weit weit weg von dem was du dir vorgestellt hast, aber mit hoher Rendite aber auch sehr hohem Risiko. Trotzdem ist die Rendite sicher viel weniger als du dir vorstellst. Trotzdem ein Problem für mich. Das Risiko hat diesmal funktioniert. Glaub mir sowas gibt es ab und zu mal. Klar war ich danach nicht wirklich clever mit meinen Erlösen sonst hätte ich jetzt nicht solche Probleme. Außerdem hab ich den Erfolg so nicht erwartet und deswegen nur meine Aufzeichnungen.

Aber wie kann es sein dass darauf Umsatzsteuer anfallen soll? Oder geht es nur darum dass ich nicht beweisen kann dass es aus Dividenden kommt?

Dass mit dem unglaubwürdig stimmt schon. Ich frage mich nur, wenn ich den Bescheid anfechte, dann dauert das ja erstmal wieder ein paar Monate bis ich Bescheid kriege. Daher frage ich mich ob ich wirklich in der Zwischenzeit nicht investieren kann in Erwartung eines Steuerbescheids oder ob das meine Freiheit ist als Unternehmer? Wenn ich erst den Steuerbescheid bekäme und dann eine hohe GbR-Rechnung bezahlen dann würde das natürlich auf jeden Fall unglaubwürdig aussehen.

Oh man... das ist echt heftig von einer Angst in die nächste zu rutschen. :( Ich hoffe es gibt eine Lösung.

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-- Editiert Jaec am 21.11.2014 17:18

-- Editiert Jaec am 21.11.2014 17:24

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2057 Beiträge, 1183x hilfreich)

quote:
Ich hoffe es gibt eine Lösung.
Ja, deinen Anwalt. Ansonsten teile ich reckoners Meinung, dass die Sachverhaltdarstellung mehr Fragen aufwirft als beantwortet.

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#4
 Von 
Jaec
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Bleibt mir wohl nichts anderes übrig. Am Jahresende wird es schwierig noch einen anderen Steuerberater oder -anwalt zu finden bevor die Frist verstreicht. Muss ich halt mal sehen dass ich das mit meinem kläre.

Ich habe mal selbst ein wenig gelesen... müsste auf Dividendenerlöse nicht einfach nur 25% Abgeltungssteuer anfallen? Einkünfte aus Kapitalerlösen oder so. Wenn man dann darauf noch mal Einkommenssteuer zahlen müsste dann wäre das ja eine Doppelbesteuerung. Oder gilt die Abgeltungssteuer nicht weil ich nicht nachweisen kann dass es Dividenden sind?

Wer mir nicht glaubt dem kann ich auch per pm den Firmennamen nennen mit dem die Profite entstanden, dann kann man selbst sehen dass es stimmt. Leider gibt es momentan nichts in der Art noch mal.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jaec
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich wollte mich noch mal zurückmelden falls es jemand interessiert wie das jetzt gehandhabt wurde.

Grundsätzlich ging es besser aus als befürchtet. Nach Verhandlung mit dem Finanzamt wurde es als Einkünfte aus Kapitalerträgen angerechnet und mit 25% besteuert. Die UST-Schuld wurde weggenommen, ebenso die Gewerbesteuer. 25% waren dann aber doch noch etwas mehr als vorher bei der Einkommensteuer. Problematisch ist die Steuervorauszahlung dann noch.

Insgesamt hat es sich gebessert nachdem ich mit dem Finanzamt verhandelt habe. Aber die schaffen es wirklich einen in Existenzängste zu stürzen.

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