Hallo,
wir haben einen Handwerker beauftragt, der seine Firma als Kleingewerbetreibender führt. Er teilte uns nun mit, dass er auf Rechnungen als Kleingewerbetreibender keine Umsatzsteuer aufführen darf. Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 6000 Euro, jedoch addiert er zu diesem Betrag noch die theoretischen 1140 € Umsatzsteuer, die er ja laut initialer Aussage nicht ausweisen darf. Es erscheint auf der Rechnung somit ein Rechnungsbetrag von 7140 €. Ist dies so korrekt? Für mich nicht nachvollziehbar, dass er die Mehrwertsteuer zwar nicht ausweist, sie ja aber trotzdem auf den Betrag von 6000 aufschlägt.
Kann mir das jemand erklären?
Vielen Dank!
Umsatzsteuer auf Rechnung Kleingewerbe
11. Juli 2022
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Frage vom 11. Juli 2022 | 18:18
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer auf Rechnung Kleingewerbe
#1
Antwort vom 11. Juli 2022 | 18:30
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Letztendlich darf er in Rechnung stellen, was er will. Nach dem UStG darf er lediglich den Umsatzsteuerbetrag nicht ausweisen.
Und entscheidend ist natürlich, was er mit Ihnen vereinbart hat. Das darf nur ein Bruttopreis sein.
#2
Antwort vom 11. Juli 2022 | 18:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist es denn für mich dann möglich Handwerkerleistungen eines Kleingewerbetreibenden in meiner Jahressteuererklärung geltend zu machen, sofern auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Juli 2022 | 19:07
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Ja, natürlich! Unabhängig von der Umsatzsteuer nach § 35a EStG.
#4
Antwort vom 11. Juli 2022 | 20:22
Von
Status: Unbeschreiblich (128811 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat :Das darf nur ein Bruttopreis sein.
Mir wäre keine Rechtsgrundlage bekannt, die das bestimmen würde.
Zitat :Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 6000 Euro,
Und vertraglich vereinbart wurde auch exakt dieser Betrag?
Zitat :Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 6000 Euro, jedoch addiert er zu diesem Betrag noch die theoretischen 1140 € Umsatzsteuer
Eine Steuer zu berechnen die gar nicht anfällt, dass ist durch nichts nachzuvollziehen, außer durch überaus wirre Gedankengänge des Handwerkers.
Sicher das es nicht doch was anderes ist, wie z.B. pauschale Preiserhöhung, sonstige Mehrkosten, ... das zufällig passt?
#5
Antwort vom 11. Juli 2022 | 21:22
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat :Mir wäre keine Rechtsgrundlage bekannt, die das bestimmen würde.
PAngVO
#6
Antwort vom 11. Juli 2022 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (128811 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat :PAngVO
Die ist aber schon beim ersten Satz aus dem Spiel:
§ 1 PAngV - Anwendungsbereich; Grundsatz
(1) Diese Verordnung regelt die Angabe von Preisen für Waren oder Leistungen von Unternehmern gegenüber Verbrauchern.
#7
Antwort vom 11. Juli 2022 | 22:56
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat :Die ist aber schon beim ersten Satz aus dem Spiel:
Warum? Weißt Du mehr über eine etwaige Unternehmereigenschaft des TO als ich?
#8
Antwort vom 11. Juli 2022 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128811 Beiträge, 41131x hilfreich)
Zitat :Weißt Du mehr über eine etwaige Unternehmereigenschaft des TO als ich?
Nö, deshalb wollte ich ja wissen, wo
Zitat :Das darf nur ein Bruttopreis sein.
herkommt. Meines Wissens kommt es immer noch drauf an, ob man Verbraucher oder Unternehmer o.ä. ist.
#9
Antwort vom 12. Juli 2022 | 07:02
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 830x hilfreich)
Da der TE das will:
Zitat :Handwerkerleistungen eines Kleingewerbetreibenden in meiner Jahressteuererklärung geltend zu machen
ist davon auszugehen, dass es sich um eine Privatperson handelt.
Somit hat @Cybert mit der PAngV völlig recht.
Wenn nachweislich 6000 € vereinbart wurden, sind auch nur diese zu zahlen.
Und dem Handwerker sollte der TE einen guten Steuerberater empfehlen.
Wenn der nur drei weitere Kunden in der Größenordnung des TE hat, ist es nämlich Essig mit der Kleinunternehmerregelung...
#10
Antwort vom 12. Juli 2022 | 11:17
Von
Status: Lehrling (1117 Beiträge, 129x hilfreich)
Zitat :Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 6000 Euro, jedoch addiert er zu diesem Betrag noch die theoretischen 1140 € Umsatzsteuer, die er ja laut initialer Aussage nicht ausweisen darf. Es erscheint auf der Rechnung somit ein Rechnungsbetrag von 7140 €.
Zitat :Für mich nicht nachvollziehbar, dass er die Mehrwertsteuer zwar nicht ausweist, sie ja aber trotzdem auf den Betrag von 6000 aufschlägt.
In welcher Form addiert er denn die theoretische MwSt? Taucht der Betrag von 6000€ denn irgendwo in der Rechnung auf oder werden "nur" die 7140€ ausgewiesen?
Auf jeden Fall ist der Preis den die Firma mit dem privaten Endkunden vereinbart hat der Endpreis der zu bezahlen ist.
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