Hallo,
ich bin Student und arbeite nebenher freiberuflich in einer Anwaltskanzlei. Dort erhebe ich auf meine monatlichen Rechnungen keine Umsatzsteuer, ich bleibe auch deutlich unter dem Limit von 17500€.
Nun wollte ich gleichzeitig ein Gewerbe eröffnen, bei welchem es sich um den Handel mit hochpreisigen Elektroartikeln dreht. Was dazu führte, dass die Umsatzgrenze relativ schnell überschritten würde. Bzgl. des Gewerbes wäre das nicht gravierend, da ja die vorher bezahlte Umsatzsteuer bei der Umsatzsteueranmeldung abgezogen werden kann, die finanzielle Belastung also moderat ausfällt. Ein Problem wäre es jedoch bezüglich meiner freiberuflichen Tätigkeit, auf meine gestellten Rechnungen müsste ich doch die vollen 19% Umsatzsteuer abführen, ohne regelmäßig eine schon bezahlte Umsatzsteuer abziehen zu können?
Der Betrieb des Gewerbes würde somit, falls ich nichts falsch verstanden habe, dazu führen, dass ich von jedem monatlichen Gehalt aus der freiberuflichen Tätigkeit 19% abführen müsste?
Viele Grüße!
Umsatzsteuer bei Freiberuf und Gewerbe
12. Februar 2013
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Frage vom 12. Februar 2013 | 19:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Freiberuf und Gewerbe
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#1
Antwort vom 12. Februar 2013 | 21:40
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1342x hilfreich)
quote:
Der Betrieb des Gewerbes würde somit, falls ich nichts falsch verstanden habe, dazu führen, dass ich von jedem monatlichen Gehalt aus der freiberuflichen Tätigkeit 19% abführen müsste?
In der Regel ist es kein Problem, die monatlichen Rechnungen an die anwaltskanzlei um die Mehrwertsteuer zu erhöhen, da die Anwälte normalerweise auch zum Abzug der Vorsteuer berechtigt sind und diese vom Finanzamt zurückerstattet bekommen.
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