Umsatzsteuer bei Zulieferer-Rechnung aus nicht-EU Ausland

11. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Zulieferer-Rechnung aus nicht-EU Ausland

Ich habe eine Frage zur USt Berechnung. Rechnungen von nicht-europäische Zulieferern unterliegen ja nicht dem Reverse Charge, weisen allerdings ebenfalls keine Umsatzsteuer aus. Muss ein in DE ansässiges Unternehmen auf diese Beträge USt in Deutschland abführen (nach meinem Verständnis ja)? Und falls ja, wird diese analog zum Reverse Charge Verfahren auch wieder zurückerstattet?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4884 Beiträge, 1175x hilfreich)

Es dürfte Einfuhr-Umsatzsteuer anfallen, die als Vorsteuer abziehbar ist.
Diese wird durch den Zoll erhoben.
Ggf. ist der Vorgang in Deutschland über § 3 Abs. 8 UStG (ebenfalls) steuerbar.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#2
 Von 
absoluter_laie
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 24x hilfreich)

Zitat (von Cybert.):
Es dürfte Einfuhr-Umsatzsteuer anfallen, die als Vorsteuer abziehbar ist.
Diese wird durch den Zoll erhoben.
Ggf. ist der Vorgang in Deutschland über § 3 Abs. 8 UStG (ebenfalls) steuerbar.


Als Ergänzung, ich meine nicht für Waren, sondern für Dienstleistungen (z.b. Facebook Ads oder Freelance Grafikdesigner)

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#3
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4884 Beiträge, 1175x hilfreich)

Achso, dann ist es Reverse-Charge nach § 13b Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 UStG und die VorSt unter den übrigen Voraussetzungen abziehbar.

"Zulieferer" hörte sich nach Lieferungen i.S.d. § 3 Abs., 1 UStG an.


-- Editiert von Cybert. am 11.11.2021 14:41

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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