Ich habe eine Frage zur USt Berechnung. Rechnungen von nicht-europäische Zulieferern unterliegen ja nicht dem Reverse Charge, weisen allerdings ebenfalls keine Umsatzsteuer aus. Muss ein in DE ansässiges Unternehmen auf diese Beträge USt in Deutschland abführen (nach meinem Verständnis ja)? Und falls ja, wird diese analog zum Reverse Charge Verfahren auch wieder zurückerstattet?
Danke!
Umsatzsteuer bei Zulieferer-Rechnung aus nicht-EU Ausland
11. November 2021
Thema abonnieren
Frage vom 11. November 2021 | 11:37
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 24x hilfreich)
Umsatzsteuer bei Zulieferer-Rechnung aus nicht-EU Ausland
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. November 2021 | 11:46
Von
Status: Master (4884 Beiträge, 1175x hilfreich)
Es dürfte Einfuhr-Umsatzsteuer anfallen, die als Vorsteuer abziehbar ist.
Diese wird durch den Zoll erhoben.
Ggf. ist der Vorgang in Deutschland über § 3 Abs. 8 UStG (ebenfalls) steuerbar.
#2
Antwort vom 11. November 2021 | 14:34
Von
Status: Schüler (214 Beiträge, 24x hilfreich)
ZitatEs dürfte Einfuhr-Umsatzsteuer anfallen, die als Vorsteuer abziehbar ist. :
Diese wird durch den Zoll erhoben.
Ggf. ist der Vorgang in Deutschland über § 3 Abs. 8 UStG (ebenfalls) steuerbar.
Als Ergänzung, ich meine nicht für Waren, sondern für Dienstleistungen (z.b. Facebook Ads oder Freelance Grafikdesigner)
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 11. November 2021 | 14:41
Von
Status: Master (4884 Beiträge, 1175x hilfreich)
Achso, dann ist es Reverse-Charge nach § 13b Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 5 UStG und die VorSt unter den übrigen Voraussetzungen abziehbar.
"Zulieferer" hörte sich nach Lieferungen i.S.d. § 3 Abs., 1 UStG an.
-- Editiert von Cybert. am 11.11.2021 14:41
Und jetzt?
Schon
267.850
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten