Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb - Kleinunternehmen

15. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
christinebrgm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb - Kleinunternehmen

Hallo allerseits,

angenommen A ist ein Kleinunternehmer und hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt, da er regelmäßig Google Ads und Facebook Werbung in Anspruch nimmt und somit die Umsatzsteuer in Deutschland abführen muss.

Ist A jetzt verpflichtet, bei jedem Erwerb einer Dienstleistung innerhalb der EU seine USt-IdNr. anzugeben? Oder kann er in jedem Einzelfall selber entscheiden, was sich für ihn besser lohnt?

Beispiel: A möchte eine Dienstleistung aus Zypern oder aus der UK in Anspruch nehmen. Ist er verpflichtet seine USt-IdNr. IMMER anzugeben oder kann er auch für die Dienstleistung den Bruttopreis zahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1219x hilfreich)

Zitat (von christinebrgm):
Ist A jetzt verpflichtet, bei jedem Erwerb einer Dienstleistung innerhalb der EU seine USt-IdNr. anzugeben?

Bei sonstigen Leistungen für das Unternehmen ja, weil er die Steuer nach auch § 13b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 und Abs. 8 UStG schuldet, wenn er sie nicht angibt.

Hierbei handelt es sich aber nicht um innergemeinschaftliche Erwerbe! Bei Lieferungen aus dem Gemeinschaftsgebiet besteht grds. ein Wahlrecht.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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