Hallo allerseits,
angenommen A ist ein Kleinunternehmer und hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragt, da er regelmäßig Google Ads und Facebook Werbung in Anspruch nimmt und somit die Umsatzsteuer in Deutschland abführen muss.
Ist A jetzt verpflichtet, bei jedem Erwerb einer Dienstleistung innerhalb der EU seine USt-IdNr. anzugeben? Oder kann er in jedem Einzelfall selber entscheiden, was sich für ihn besser lohnt?
Beispiel: A möchte eine Dienstleistung aus Zypern oder aus der UK in Anspruch nehmen. Ist er verpflichtet seine USt-IdNr. IMMER anzugeben oder kann er auch für die Dienstleistung den Bruttopreis zahlen?
Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb - Kleinunternehmen
15. Februar 2021
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Frage vom 15. Februar 2021 | 19:40
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer bei innergemeinschaftlichem Erwerb - Kleinunternehmen
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#1
Antwort vom 15. Februar 2021 | 21:53
Von
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1219x hilfreich)
ZitatIst A jetzt verpflichtet, bei jedem Erwerb einer Dienstleistung innerhalb der EU seine USt-IdNr. anzugeben? :
Bei sonstigen Leistungen für das Unternehmen ja, weil er die Steuer nach auch § 13b Abs. 1, Abs. 5 Satz 1 und Abs. 8 UStG schuldet, wenn er sie nicht angibt.
Hierbei handelt es sich aber nicht um innergemeinschaftliche Erwerbe! Bei Lieferungen aus dem Gemeinschaftsgebiet besteht grds. ein Wahlrecht.
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