Hallo,
wenn ich als selbstständiger Einzelunternehmer (Handelsvertretung) meinem Kunden eine Honorarrechnung schreibe über meine Tätigkeit incl. MwSt. und dieser zahlt diese nicht, dann bekomme ich die doch wieder, wenn ich sie schon bezahlt habe, oder ?
Wenn der Kunde diese nun schon vom Finanzamt als Vorsteuer gezogen hat muss er dies zurückzahlen.
Was passiert, wenn er diese nicht zurückzahlen kann wg. Insolvenz ? Bleibt dann der Staat auf dem Schaden sitzen ?
Umsatzsteuer bei nicht bezahlter Rechnung
23. Oktober 2018
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Frage vom 23. Oktober 2018 | 10:58
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1633x hilfreich)
Umsatzsteuer bei nicht bezahlter Rechnung
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 12:11
Von
Status: Junior-Partner (5919 Beiträge, 2613x hilfreich)
Zitat :Was passiert, wenn er diese nicht zurückzahlen kann wg. Insolvenz ? Bleibt dann der Staat auf dem Schaden sitzen ?
Im Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 12:57
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat:m Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
M.E. nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.
#4
Antwort vom 24. Oktober 2018 | 11:52
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1633x hilfreich)
Zitat :Zitat:m Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
M.E. nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.
Das heißt, wenn er weis, dass er die Rechnung momentan nicht bezahlen kann aber trotzdem die Umsatzsteuer zieht ?
Zitat :Sind Sie Sollversteuerer?
Was ist das ? Habe eine Handelsagentur angemeldet und muss monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen....
#5
Antwort vom 24. Oktober 2018 | 12:26
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat :Zitat :Zitat:m Zweifel ja. Allerdings hat sich der Kunde wegen Steuerhinterziehung strafbar gemacht.
M.E. nur, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.
Das heißt, wenn er weis, dass er die Rechnung momentan nicht bezahlen kann aber trotzdem die Umsatzsteuer zieht ?
Zitat :Sind Sie Sollversteuerer?
Was ist das ? Habe eine Handelsagentur angemeldet und muss monatlich die Umsatzsteuervoranmeldung machen....
Besteuern Sie den Umsatz in der Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde (Soll-) oder in dem die Zahlung eingegangen ist (Ist-Besteuerer).
Zu 1.) Ja, das wäre denkbar.
#6
Antwort vom 24. Oktober 2018 | 13:09
Von
Status: Schlichter (7443 Beiträge, 1633x hilfreich)
Zitat :Besteuern Sie den Umsatz in der Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde (Soll-) oder in dem die Zahlung eingegangen ist (Ist-Besteuerer).
Da muss ich passen....
Also ich habe die Rechnungen noch nicht angegeben, da die MwSt hier ca. 2.500 EUR ausmacht.... Habe ich das falsch gemacht ? Oder kann man sich das nach belieben aussuchen wie man vorgeht ?
Nachtrag:
Da ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. anmelden muss, bin ich wohl Soll-Besteuerer und habe das jetzt falsch gemacht....
-- Editiert von Michael32 am 24.10.2018 13:11
#7
Antwort vom 24. Oktober 2018 | 13:24
Von
Status: Student (2279 Beiträge, 1265x hilfreich)
Zitat :Zitat :Besteuern Sie den Umsatz in der Voranmeldung des Zeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde (Soll-) oder in dem die Zahlung eingegangen ist (Ist-Besteuerer).
Da muss ich passen....
Also ich habe die Rechnungen noch nicht angegeben, da die MwSt hier ca. 2.500 EUR ausmacht.... Habe ich das falsch gemacht ? Oder kann man sich das nach belieben aussuchen wie man vorgeht ?
Nachtrag:
Da ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. anmelden muss, bin ich wohl Soll-Besteuerer und habe das jetzt falsch gemacht....![]()
-- Editiert von Michael32 am 24.10.2018 13:11
Sollversteuerung ist der Regelfall, Ist-Versteuerung wird auf Antrag genehmigt, wenn die übrigen im § 20 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Was den Vorsteuerabzug des Kunden angeht: der Kunde kann die Vorsteuer abziehen, wenn die Leistung erbracht und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Die Zahlung ist keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Im Insolvenzfall kommt es beim Leistenden, soweit er Sollbesteuerung macht und beim Leistungsempfänger zur Anwendung des § 17 UStG .
#8
Antwort vom 24. Oktober 2018 | 14:00
Von
Status: Schüler (160 Beiträge, 33x hilfreich)
Zitat :Die Zahlung ist keine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Ja.
Dewegen normalerweise auch keine Steuerhinterziehung, selbst wenn man (momentan) nicht zahlen kann.
#9
Antwort vom 24. Oktober 2018 | 20:25
Von
Status: Junior-Partner (5388 Beiträge, 1285x hilfreich)
Zitat:Sollversteuerung ist der Regelfall, Ist-Versteuerung wird auf Antrag genehmigt, wenn die übrigen im § 20 UStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Antrag ist mit einem Kreuz im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung gestellt.
Zitat:Also ich habe die Rechnungen noch nicht angegeben, da die MwSt hier ca. 2.500 EUR ausmacht.... Habe ich das falsch gemacht ? Oder kann man sich das nach belieben aussuchen wie man vorgeht ?
Das kommt halt darauf an, ob Sie Soll- oder Ist-Besteuerer sind.
Zitat:Nachtrag:
Da ich die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich bis zum 10. anmelden muss, bin ich wohl Soll-Besteuerer und habe das jetzt falsch gemacht....![]()
Nein, das hat damit nichts zu tun. Auch Ist-Besteuerer haben ggf. monatliche Voranmeldungen abzugeben.
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