Umsatzsteuer in der Einkommensteuer

14. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Sauerländer1982
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer in der Einkommensteuer

Hallo Leute,

ich bin momentan bisschen auf dem Schlauch. Mit der Umsatzsteuer in der Einkommensteuererklärung.

Fall

Vermietung mit Umsatzsteuer 1.190 EUR.

Gegenüber eine Rechnung Renovierung von 1.190 EUR.

Umsatzsteuer von 190 EUR darf der Vermieter behalten, da er eine Rechnung von 1.190 EUR hatte.

Soweit verstanden.

Was mache ich nun in der Einkommenssteuererklärung.

Hier gebe ich die Mieteinkünfte netto mit 1.000 EUR an.

Dagegen steht die Rechnung Renovierung von 1.190 EUR.

Also negativ Einkünfte von -190 EUR

Da ich aber die 190 EUR behalten habe von der Mieteinnahme (Umsatzsteuer)

Komme ich auf 0 EUR.

Wo liegt nun mein Vorteil der umsatzsteuerlichen Vermietung.

Weil ohne Umsatzsteuer wäre es so gelaufen.

1.000 EUR Mieteinkünfte (da ohne Umsatzsteuer)
-1.190 EUR Rechnung Renovierung
=- 190 EUR negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Habe ich ein Denkfehler?

Oder wie gebe ich es in der Steuererklärung an, damit es auch dort passt.

Ich danke bereits jetzt für die Antworten.

Haben Sie sich versteuert?

Haben Sie sich versteuert?

Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4855 Beiträge, 1173x hilfreich)

Zitat (von Sauerländer1982):
Hier gebe ich die Mieteinkünfte netto mit 1.000 EUR an.

Nein, insgesamt 1.190 EUR!

Zitat (von Sauerländer1982):
Da ich aber die 190 EUR behalten habe von der Mieteinnahme (Umsatzsteuer)

Wieso führen Sie die USt nicht ans FA ab?

Zitat (von Sauerländer1982):
Wo liegt nun mein Vorteil der umsatzsteuerlichen Vermietung.

Durch den VorSt-Abzug! Das Bsp. ist richtig!
Mit USt:

1.000 EUR Mieteinkünfte (da Umsatzsteuer ans FA)
-1.000 EUR Rechnung Renovierung, da 190 EUR vom FA erstattet werden
=+/- 0EUR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Erich Tango
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat:
Wo liegt nun mein Vorteil der umsatzsteuerlichen Vermietung.

Bei höheren Aufwendungen bzw. Anschaffungskosten kann es vorteilhaft sein.

ohne USt
Einnahmen netto: 1.000 ,-€
Ausgaben brutto: 5.950,- €
Steuerlicher Verlust: -4.950,-€
Also "fehlen im Geldbeutel auch 4950,-€"

mit USt
Einnahme netto: 1.000 ,-€ (USt wird ans FA abgeführt)
Ausgabe netto: 5.000,-€ (VorSt zurück)
steuerlicher Verlust: 4.000,-€
ebenso Geldfluss:
Einnahmen: 1.190,-€
Ausgaben: -5.950,-€
Erstattung FA: 760 ,-€
"Im Geldbeutel fehlen 4.000 €"

Steuerliche Verluste sind zwar gut für die Einkommensteuer aber meist beruhen sie eben
auf tatsächlichen Verlusten :wink:

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.033 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen