Hallo Leute,
ich bin momentan bisschen auf dem Schlauch. Mit der Umsatzsteuer in der Einkommensteuererklärung.
Fall
Vermietung mit Umsatzsteuer 1.190 EUR.
Gegenüber eine Rechnung Renovierung von 1.190 EUR.
Umsatzsteuer von 190 EUR darf der Vermieter behalten, da er eine Rechnung von 1.190 EUR hatte.
Soweit verstanden.
Was mache ich nun in der Einkommenssteuererklärung.
Hier gebe ich die Mieteinkünfte netto mit 1.000 EUR an.
Dagegen steht die Rechnung Renovierung von 1.190 EUR.
Also negativ Einkünfte von -190 EUR
Da ich aber die 190 EUR behalten habe von der Mieteinnahme (Umsatzsteuer)
Komme ich auf 0 EUR.
Wo liegt nun mein Vorteil der umsatzsteuerlichen Vermietung.
Weil ohne Umsatzsteuer wäre es so gelaufen.
1.000 EUR Mieteinkünfte (da ohne Umsatzsteuer)
-1.190 EUR Rechnung Renovierung
=- 190 EUR negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Habe ich ein Denkfehler?
Oder wie gebe ich es in der Steuererklärung an, damit es auch dort passt.
Ich danke bereits jetzt für die Antworten.
Umsatzsteuer in der Einkommensteuer
14. Februar 2022
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Frage vom 14. Februar 2022 | 18:07
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuer in der Einkommensteuer
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#1
Antwort vom 14. Februar 2022 | 18:17
Von
Status: Master (4855 Beiträge, 1173x hilfreich)
ZitatHier gebe ich die Mieteinkünfte netto mit 1.000 EUR an. :
Nein, insgesamt 1.190 EUR!
ZitatDa ich aber die 190 EUR behalten habe von der Mieteinnahme (Umsatzsteuer) :
Wieso führen Sie die USt nicht ans FA ab?
ZitatWo liegt nun mein Vorteil der umsatzsteuerlichen Vermietung. :
Durch den VorSt-Abzug! Das Bsp. ist richtig!
Mit USt:
1.000 EUR Mieteinkünfte (da Umsatzsteuer ans FA)
-1.000 EUR Rechnung Renovierung, da 190 EUR vom FA erstattet werden
=+/- 0EUR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
#2
Antwort vom 15. Februar 2022 | 09:01
Von
Status: Schüler (159 Beiträge, 32x hilfreich)
Zitat:Wo liegt nun mein Vorteil der umsatzsteuerlichen Vermietung.
Bei höheren Aufwendungen bzw. Anschaffungskosten kann es vorteilhaft sein.
ohne USt
Einnahmen netto: 1.000 ,-€
Ausgaben brutto: 5.950,- €
Steuerlicher Verlust: -4.950,-€
Also "fehlen im Geldbeutel auch 4950,-€"
mit USt
Einnahme netto: 1.000 ,-€ (USt wird ans FA abgeführt)
Ausgabe netto: 5.000,-€ (VorSt zurück)
steuerlicher Verlust: 4.000,-€
ebenso Geldfluss:
Einnahmen: 1.190,-€
Ausgaben: -5.950,-€
Erstattung FA: 760 ,-€
"Im Geldbeutel fehlen 4.000 €"
Steuerliche Verluste sind zwar gut für die Einkommensteuer aber meist beruhen sie eben
auf tatsächlichen Verlusten
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