Hallo,
ich arbeite derzeit an einer Seite, über die die Nutzer Hotels suchen und danach auch buchen können. D.h. sie suchen sich auf meiner Seite ein Hotel aus, gelangen über einen Link auf die Seite eines großen Reiseanbieters und bucht dort das Hotel. Dieser Reiseanbieter teilt sich dann mit mir (als Vermittler) die Provision, die er durch die Buchung vom Hotel erhalten hat, und überweist sie am Ende des Monats auf mein Konto. Ich stelle somit keine Rechnung aus.
Wie sieht es dann mit Umsatzsteuer aus? Um welche abführen zu können, müsste ich ja erst einmal welche bekommen. Oder muss ich den überwiesenen Betrag als brutto ansehen, somit 19/119-tel abführen?
Und kann ich unter diesen Umständen auch die Vorsteuer abziehen?
Ihr merkt schon, ich habe keine Ahnung, hätte aber schon mal gerne ein zumindest grobe Orientierung, bevor ich zum Steuerberater renne (was ich demnächst aus anderen Gründen eh noch muss).
Danke und VG,
Timon
-- Editiert timobr am 12.09.2013 02:25
Umsatzsteuer ohne Rechnung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
quote:
Dieser Reiseanbieter teilt sich dann mit mir (als Vermittler) die Provision, die er durch die Buchung vom Hotel erhalten hat, und überweist sie am Ende des Monats auf mein Konto. Ich stelle somit keine Rechnung aus.
Aber doch nicht beleglos? Irgendwas brauchst Du ja, um das zu verbuchen - entweder eine Gutschrift des Geschäftspartners oder eine eigene Rechnung, zur Not eine Proforma-Rechnung. Daraus geht dann ja hervor, ob Vorsteuer im Betrag enthalten ist (vermutlich ja) und diese muss dann an das FA abgeführt werden - immer vorausgesetzt zu bist vorsteuerabzugsberechtigt oder -pflichtig.
Um was für Summen geht's denn da?
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""
Danke für Deine Antwort.
Natürlich läuft das nicht beleglos, aber eben auch nicht mit einer Rechnung, die von mir ausgestellt wird. Eher eine Gutschrift des Geschäftspartners.
Kann in Umsätzen, die ich mache, eine Vorsteuer enthalten sein? Ist das dann nicht sofort wieder die Umsatzsteuer, weil ich ja das Geld erhalte und nicht zahle.
Um welche Summen es genau geht kann ich gerade eben noch nicht sagen, aber von einer Kleinstunternehmenregelung (ich gehe mal davon aus, dass Du darauf abzielst) bin ich insgesamt nicht so begeistert, obwohl ich wohl da reinpassen dürfte. Ich muss mich da aber noch genauer informieren.
Ich habe gerade eben bei weiterer Informationssammlung im Internet folgende Seite gefunden: http://www.lexware.de/buchhaltung-und-steuern/vorsteuerabzug-das-sollten-unternehmer-wissen.
Im ersten Kommentar hat ein Jakob gefragt:
quote:<hr size=1 noshade>"Eine UG lebt von Werbeeinnahmen aus YouTube die nicht umsatzsteuerpflichtig sind (nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß [URL=http://dejure.org/gesetze/UStG/18b.html]§ 18b Satz 1 Nr. 2 UStG [/URL]. Kann sie sich trotzdem jede in Rechnung gestellte MwSt. erstatten lassen?" <hr size=1 noshade>
Die Antwort der Seite war:
quote:<hr size=1 noshade>"Hallo Jakob, vielen Dank für Ihre Anfrage. In dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt dürfte einem Vorsteuerabzug nichts im Wege stehen. Das lässt sich aus [URL=http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15.html]§ 15 Abs. 2 Nr. 2 UStG [/URL]entnehmen. Danach wäre der Vorsteuerabzug für nicht steuerbare Umsätze (im Ausland umsatzsteuerpflichtige Umsätze) nur ausgeschlossen, wenn diese bei gedachter Ausführung im Inland nach § 4 UStG umsatzsteuerfrei wären." <hr size=1 noshade>
Dieser Sachverhalt klingt ein wenig nach meinem. Kann es sein, dass solche Umsätze allgemein umsatzsteuerbefreit sind oder hat es wirklich nur was damit zu tun, dass YouTube/Google ein ausländisches Unternehmen ist (so klingt es // Der Reiseanbieter in meinem Fall ist deutsch) ?
-- Editiert timobr am 12.09.2013 15:26
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quote:
Natürlich läuft das nicht beleglos, aber eben auch nicht mit einer Rechnung, die von mir ausgestellt wird. Eher eine Gutschrift des Geschäftspartners.
Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird.
quote:
Kann in Umsätzen, die ich mache, eine Vorsteuer enthalten sein? Ist das dann nicht sofort wieder die Umsatzsteuer, weil ich ja das Geld erhalte und nicht zahle.
Einen Vorsteuerabzug kannst du nur aus Eingangsumsätzen haben.
Bei deinen nicht vorhandenen Steuerrechtskenntnissen sollest du mal ein paar Euro in eine steuerliche Beratung investieren, alles andere geht offensichtlich schief.
Umsätze im Inland sind immer steuerpflichtig - ins EU-Ausland dann nicht, wenn Du mit einem Unternehmer handelst, der widerrum eine UST-ID hat. Das trift bei Dir ja nicht zu.
Wenn Du eine Gutschrift erhälst, müsste dort die enthaltene UST ausgewiesen sein, ganz genau so, wie Du es auf Deiner Rechnung auch machen würdest.
Der Handelspartner kann die ausgewiesene Steuer als Vorsteuer geltend machen (bekommt sie also vom FA erstattet) und Du führst die UST an FA ab, es ist also eine Nullnummer.
Du wiederum kannst für Deine Geschäftsausgaben (Servermiete, ...) ebenfalls die Vorsteuer abziehen.
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""
quote:
Bei deinen nicht vorhandenen Steuerrechtskenntnissen sollest du mal ein paar Euro in eine steuerliche Beratung investieren, alles andere geht offensichtlich schief.
Das ist ohne Frage richtig, aber das kann man auch netter schreiben. Zudem habe ich in ganz am Anfang geschrieben:
quote:
Ihr merkt schon, ich habe keine Ahnung, hätte aber schon mal gerne ein zumindest grobe Orientierung, bevor ich zum Steuerberater renne (was ich demnächst aus anderen Gründen eh noch muss).
Also erst lesen, dann beleidigen
Und Danke little-beagle, ich werde mir das ganze nochmal anschauen, bevor ich mich dann beraten lasse. Danke auf jeden Fall für Deine Hilfe.
Erlöse aus Provisionen könnten steuerfrei sein.
Prüfe mal nach §4 Nr8 ff UStG
.
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