Ich habe ein Gewerbe und meine Einahmen liegen unter 17500 €, nun möchte ich mich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
Welche folgen hat dies für meine Kunden?
Können sie meine Rechnungen ohne ausgewiesene MwSt. noch absetzen?
Was soll ich ihnen Antworten, wenn ich nach der MwSt. gefragt werde?
Umsatzsteuerbefreiung
21. April 2008
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Frage vom 21. April 2008 | 11:48
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuerbefreiung
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#1
Antwort vom 21. April 2008 | 12:59
Von
Status: Unbeschreiblich (49291 Beiträge, 17338x hilfreich)
Die Rechnungen können auch ohne die Ausweisung von MWSt. von den Kunden noch im Rahmen z.B. der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden. Die Rechnungen berechtigen den Kunden aber nicht mehr zum Vorsteuerabzug.
Faktisch führt das dazu, dass sich Deine Leistungen für einen gewerblichen Kunden um bis zu 19% verteuern.
Für Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt (z.B. privatkunden) sind, verbilligt sich Deine Leistung tendenziell. Alternativ erhöht sich Dein Gewinn.
Die Rechnungen sollten einen Hinweis enthalten, dass Du als Kleinunternehmer nach § 19 UStG
von der Umsatzsteuer befreit bist.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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