Hallo liebes Forum,
folgendes Szenario.
Ich hatte eine Immobilie übernommen mit gewerblicher Vermietung. Umsatzsteuererklärung 2017, habe ich in 2018 gemacht und die gesamte Umsatzsteuer 2017 im August 2018 an das Finanzamt überwiesen. Die Umsatzsteuer 2018 musste ich dann monatlich vorausmelden. Die monatlichen Vorausszahlungen der Umsatzsteuer bis einschließlich Oktober 2018 habe ich noch im Jahr 2018 entrichtet. Für die Vorauszahlungen der Monate November und Dezember floss die Zahlung der Umsatzsteuer erst in 2019.
Nun zum Eigentlichen. Ich bin gerade an der Umsatzsteuererklärung 2018. Was muss jetzt im Vorauszahlungssoll 2018 (einschließlich Sondervorauszahlung) erfasst werden. Gezahlt habe ich in 2018, die komplette Umsatzsteuer für 2017 und die Umsatzsteuer von Januar bis Oktober 2018. Muss der tatsächlich gezahlte Betrag in 2018 ausgewiesen werden oder geht es nur um die Summe der monatlichen gemeldeten Umsatzsteuervorausszahlungen (also von Januar bis Dezember) in 2018, unabhängig wann die Zahlung oder die Meldung statt findet (die Meldung für die Umsatzsteuer Dezember 2018 findet ja auch erst in 2019 statt).
Bei mir würde dann als Ergebnis am Ende der Umsatzsteuererklärung bei Position "Noch an die Finanzkasse zu entrichten" sozusagen im zweiten Fall 0 herauskommen . Im ersten Fall ein negativer Betrag.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen und bedanke mich im Voraus,
mfg
Umsatzsteuererklärung Vorauszahlungssoll
9. Oktober 2019
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Frage vom 9. Oktober 2019 | 02:24
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Umsatzsteuererklärung Vorauszahlungssoll
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#1
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 05:19
Von
Status: Senior-Partner (6041 Beiträge, 1341x hilfreich)
Die Umsatzsteuererklärung fragt nur nach den Umsatzsteuervorauszahlungen des entsprechenden Jahres. Es sind also alle für 2018 geleisteten Voranmeldungsbeträge zu erfassen.
Ertragsteuerlich sind (Einnahmeüberschussrechnung vorausgesetzt) die im Jahr 2018 geleisteten Zahlungen als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (ggf. mit Verschiebung wenn Zahlung in den ersten Januartagen 2019).
#2
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 13:52
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDie Umsatzsteuererklärung fragt nur nach den Umsatzsteuervorauszahlungen des entsprechenden Jahres. Es sind also alle für 2018 geleisteten Voranmeldungsbeträge zu erfassen. :
Ertragsteuerlich sind (Einnahmeüberschussrechnung vorausgesetzt) die im Jahr 2018 geleisteten Zahlungen als Betriebsausgabe zu berücksichtigen (ggf. mit Verschiebung wenn Zahlung in den ersten Januartagen 2019).
Hallo Mahnman,
mich verwirrt der Zusatz "geleistet". Also für mich heißt dass alle gezahlten Voranmeldungsbeträge. Oder meinst du mit geleistet, halt einfach die angemeldeten Umsatzsteuerbeträge, egal wann sie gezahlt wurden. Zufällig bin ich durch meinen Thread auf diesen Thread gekommen https://www.123recht.de/forum/steuerrecht/Vorauszahlungssoll-bei-Umsatzsteuererklaerung-__f490305.html
Da steht die ähnliche Frage.
Da heißt es eben einfach die Summe der Vorausanmeldungen. (ich glaube du meinst das auch mich verwirrt wie gesagt dein Zusatz geleistet)
Sorry für die dumme Zusatzfrage, ich bin gerade nur etwas verwirrt.
mfg
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#3
Antwort vom 9. Oktober 2019 | 15:30
Von
Status: Student (2063 Beiträge, 1184x hilfreich)
Soll ist die Summe der vorangemeldeten Steuer (VA 1-12/2018).
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