Hallo zusammen,
ich habe schon längere Zeit ein Nebengewerbe und betreibe einen kleinen Ebay Shop.
Nun habe ich mir im Jahre 2020 in Holland einen Gebrauchtwagen unter Angabe meiner UST-ID zur Privatnutzung gekauft.... und muss dementsprechend noch die Umsatzsteuer in Deutschland abführen (ich weiss ich bin spät dran -_-). Nujn gibt es für Neufahrzeuge ja das Formular UST 1B. Wie gehe ich denn bei einem Gebrauchtwagen vor?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Viele Grüße
Tobias
Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung für Gebrauchtwagen!?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Die Fahrzeugeinzelbesteuerung gilt nur für neue Fahrzeuge, also Landfahrzeug, die nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;
Da Sie Ihre USt-IdNr. gegenüber dem Lieferer mitgeteilt hatten, haben Sie ihm deutlich gemacht, dass das Fahrzeug für Ihr Unternehmen gekauft wurde. Mithin liegt ein gewöhnlicher innergemeinschaftlicher Erwerb vor.
-- Editiert von Cybert. am 06.05.2022 23:39
Hi,
vielen Dank für die prompte Antwort. Also verstehe ich das richtig, das es quasi wie ein Wareneinkauf zum Wiederverkauf behandlet wird? Darf ich das Fahrzeug in dem Fall überhaupt privat nutzen?
viele Grüße
Tobias
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitatvielen Dank für die prompte Antwort. Also verstehe ich das richtig, das es quasi wie ein Wareneinkauf zum Wiederverkauf behandlet wird? :
Nein, aber wie ein Wareneinkauf für das Unternehmen. Die unternehmerische Nutzung muss aber mindestens 10% betragen.
ZitatDarf ich das Fahrzeug in dem Fall überhaupt privat nutzen? :
Ja, Sie it aber zu versteuern.
Würde das FA korrekt vorgehen, müsste es den Vorsteuerabzug versagen, weil es für die Zuordnung zum Unternehmsvermögen zu spät ist. Mit der Folge, dass die private Nutzung aber auch nicht der Umsatzsteuer unterläge.
Hi,
sorry ich habe garnicht gemerkt das nochmal geantwortet wurde.
Also die Sache ist die, dass ich das Fahrzeug nach ein paar Monaten wieder verkauft habe (Privat), habe mir da seinerzeit nicht viel Gedanken drüber gemacht. Nun ist für mich die Frage wie ich das nun gegenüber dem Finanzamt ordentlich handhabe? Müsste ich das Auto dann nicht wie eine Handelsware betrachten, wofür ich natürlic hauch eine Rechnung hättte stellen müssen?
Viele Grüße
Tobias
ZitatAlso die Sache ist die, dass ich das Fahrzeug nach ein paar Monaten wieder verkauft habe (Privat), :
Sie meinen, der Käufer sei Privatperson?!
ZitatMüsste ich das Auto dann nicht wie eine Handelsware betrachten, :
steuerlich ja
Zitatwofür ich natürlic hauch eine Rechnung hättte stellen müssen? :
Gegenüber Privatpersonen nicht.
Hi, super, vielen Dank für die schnelle Antwort!!! Ja, es war eine Privatpersonen. Ok also Handelsware, demnach müsste ich meine GUV aus 2020 korrigieren und die Steuern nachträglich abführen? Hoffentlich zickt das Finanzamt da nicht rum -_-
Viele Grüße
Tobi
Zitatdemnach müsste ich meine GUV aus 2020 korrigieren und die Steuern nachträglich abführen? :
Ja, § 153 AO.
Alles klar,
vielen Vielen Dank für deine Unterstützung!!!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten