Umsatzsteuererklaerung kleingewerbe

3. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
marc schwieritzke
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 4x hilfreich)
Umsatzsteuererklaerung kleingewerbe

Muss eine Umsatzsteuererklaerung fuer das Kalenderjahr 2006 machen, in welchem ich noch den Kleingewerbestatus hatte. Ich denke dass ich nur Zeile 24 und 25 ausfuellen muss, liege ich da richtig? Falls nicht, welche Zeilen sind fuer eine nicht umsatzsteuerpflichtige Person relevant?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
oerdiz.
Status:
Praktikant
(564 Beiträge, 133x hilfreich)

Beim Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz muss nur die Seite 1 der Umsatzsteuerjahreserklärung ausgefüllt werden. Es wird von den meisten deutschen Finanzämtern aber nicht beanstandet, wenn überhauptkeine Umsatzsteuererlklärung abgegeben wird. Dem Umsatz kann das Finanzamt anhand der Einnahmeüberschussrechnung / Gewinnermittlung erkennen.

MfG
Oerdiz

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