Muss eine Umsatzsteuererklaerung fuer das Kalenderjahr 2006 machen, in welchem ich noch den Kleingewerbestatus hatte. Ich denke dass ich nur Zeile 24 und 25 ausfuellen muss, liege ich da richtig? Falls nicht, welche Zeilen sind fuer eine nicht umsatzsteuerpflichtige Person relevant?
Umsatzsteuererklaerung kleingewerbe
3. August 2008
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Frage vom 3. August 2008 | 17:32
Von
Status: Beginner (115 Beiträge, 4x hilfreich)
Umsatzsteuererklaerung kleingewerbe
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#1
Antwort vom 3. August 2008 | 20:32
Von
Status: Praktikant (564 Beiträge, 133x hilfreich)
Beim Kleinunternehmer nach § 19
Umsatzsteuergesetz muss nur die Seite 1 der Umsatzsteuerjahreserklärung ausgefüllt werden. Es wird von den meisten deutschen Finanzämtern aber nicht beanstandet, wenn überhauptkeine Umsatzsteuererlklärung abgegeben wird. Dem Umsatz kann das Finanzamt anhand der Einnahmeüberschussrechnung / Gewinnermittlung erkennen.
MfG
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