Umsatzsteuerlast überweisen, was zählt als Datum?

28. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)
Umsatzsteuerlast überweisen, was zählt als Datum?

Wenn man bis zum 15.10. die Umsteuerlast begleichen muss. Was zählt dann als Datum für die Zahlung.
Der Geldeingang beim Finanzamt oder das Überweisungsdatum?

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31 Antworten
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Der Eingang auf dem Konto des Finanzamts.

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#2
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

§ 224 AO.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#3
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie lang sollte man für eine Überweisung einplanen? Reicht ein Werktag oder was ist eure Erfahrung?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Wie lang sollte man für eine Überweisung einplanen?

Es gibt Banken, die bieten Echtzeitüberweisungen an.
Ansonsten würde ich würde 3 Banktage rechnen, sicher ist sicher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Wie lang sollte man für eine Überweisung einplanen? Reicht ein Werktag oder was ist eure Erfahrung?

Nach dem BGB bisbzum nächsten Bankarbeitsrag. Im Übrigen gilt § 240 Abs. 2 AO.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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#6
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es gibt Banken, die bieten Echtzeitüberweisungen an


Das behauptet meine Bank auch, aber teilweise habe ich das Gefühl das klappt nicht zuverlässig.

Gibt es auch eine AO hierfür: Man schätzt/berechnet seine Umsatzsteuer, macht eine Überweisung als Vorauszahlung, die fällt aber viel zu hoch aus.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Das behauptet meine Bank auch, aber teilweise habe ich das Gefühl das klappt nicht zuverlässig.

Ja, es liegt auch am Empfänger, wie die damit umgehen



Zitat (von MichaelMaier1990):
Gibt es auch eine AO hierfür: Man schätzt/berechnet seine Umsatzsteuer, macht eine Überweisung als Vorauszahlung, die fällt aber viel zu hoch aus.

Mit Sicherheit.
Das wird dann verrechnet, ist also nicht verloren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, es liegt auch am Empfänger, wie die damit umgehen


Manchmal wird es angezeigt, ob es der Empfänger ebenfalls unterstützt. Klar vermutlich hat die Bank auch nicht alle Infos über jeden Empfänger, dann müsste ich erstmal rausfinden, ob die FA-Bank das unterstützt. Darum vielleicht doch lieber auf Nummer sicher gehen ;) .

Zitat (von Harry van Sell):
Mit Sicherheit.
Das wird dann verrechnet, ist also nicht verloren.

Wir dann verrechnet und sofort zurück überwiesen oder bei der nächsten (Jahres-)Umsatzsteuererklärung?

Frage ist ebenfalls, ob so eine (eigenständig) überwiesene Vorauszahlung erlaubt ist?

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Man schätzt/berechnet seine Umsatzsteuer, macht eine Überweisung als Vorauszahlung, die fällt aber viel zu hoch aus.
Zitat (von MichaelMaier1990):
Wir dann verrechnet und sofort zurück überwiesen oder bei der nächsten (Jahres-)Umsatzsteuererklärung?
Zitat (von MichaelMaier1990):
Frage ist ebenfalls, ob so eine (eigenständig) überwiesene Vorauszahlung erlaubt ist?
Wenn ich das lese, empfehle ich dringend den Gang zum Steuerberater! Dir scheint es schon an Basiswissen zu fehlen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wenn ich das lese, empfehle ich dringend den Gang zum Steuerberater! Dir scheint es schon an Basiswissen zu fehlen.


Kannst mir auch gerne entsprechende Literatur empfehlen. Steuerberater brauche ich keine da gibt es unterschiedliche Aussagen, darum sichere ich mich selber für mein Vorhaben ab.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Wenn ich das lese, empfehle ich dringend den Gang zum Steuerberater! Dir scheint es schon an Basiswissen zu fehlen.

Dem aufmerksamen Leser und jemand der sich in der Materie auskennt, wird schon nicht entgangen sein, um welchen Fall es sich hier handelt. Gibt ja durchaus einige Ratgeber/Blog/ Anleitungen von offiziellen Steuerprogrammen dazu.
Darum war meine konkrete Frage, nachdem ich die Zeitpunkte geklärt wurde (kann auch gerne einen neuen Thread aufmachen)
1. Ob man vor einer Überweisung immer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss oder eine Überweisung ausreichend ist?
2. Wenn man eine Vorauszahlung (z.B. für mehrere Jahre oder sogar x beliebig) überweist, ob das wirklich anerkannt wird. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass das nicht irgendwo geregelt ist, was dann passiert.
Dass das Geld nicht verloren ist, verrechnet und erstattet wird, ist plausibel.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
1. Ob man vor einer Überweisung immer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss oder eine Überweisung ausreichend ist?
2. Wenn man eine Vorauszahlung (z.B. für mehrere Jahre oder sogar x beliebig) überweist, ob das wirklich anerkannt wird. Ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass das nicht irgendwo geregelt ist, was dann passiert.
Die UST-Voranmeldung ist doch keine beliebige Vorauszahlung, die Du Dir selbst ausdenkst!

Zitat (von MichaelMaier1990):
Kannst mir auch gerne entsprechende Literatur empfehlen.
Google hilft.

Zitat (von MichaelMaier1990):
Steuerberater brauche ich keine da gibt es unterschiedliche Aussagen, darum sichere ich mich selber für mein Vorhaben ab.
Meiner Meinung brauchst Du den ganz dringend.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Die UST-Voranmeldung ist doch keine beliebige Vorauszahlung, die Du Dir selbst ausdenkst!


Erzähl mir mehr, genau das suche ich, wo ist die Definition?

Hier zum Beispiel wird ein Beispiel mit zwei Monaten gebracht.
Ich kenne noch eine Quelle von einem Steuerberater, da werden ein paar Jahre als Ratschlag für eine Vorauszahlung gegeben.

Zitat (von bostonxl):
Google hilft.


Denkst du wirklich, dass habe ich nicht versucht :) ? Darum suche ich schon konkrete Sachen...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
1. Ob man vor einer Überweisung immer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss oder eine Überweisung ausreichend ist?

Nö, man muss keine Anmeldung abgeben, dann wird nur richtig kompliziert und teuer.



Zitat (von MichaelMaier1990):
2. Wenn man eine Vorauszahlung (z.B. für mehrere Jahre oder sogar x beliebig) überweist, ob das wirklich anerkannt wird.

Das entscheidet das jeweilige Amt.


Hast Du Dir das
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-10-11-muster-der-vordrucke-im-umsatzsteuer-voranmeldungs-und-vorauszahlungsverfahren-fuer-das-kalenderjahr-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2
jemals angesehen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nö, man muss keine Anmeldung abgeben, dann wird nur richtig kompliziert und teuer.


Mhm?

Zitat (von Harry van Sell):
Das entscheidet das jeweilige Amt.


Interessant

Zitat (von Harry van Sell):
Hast Du Dir das
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-10-11-muster-der-vordrucke-im-umsatzsteuer-voranmeldungs-und-vorauszahlungsverfahren-fuer-das-kalenderjahr-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2
jemals angesehen?


Nee habe es bisher über Software gemacht, aber auf welche Info willst du hinaus?

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#16
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Kannst mir auch gerne entsprechende Literatur empfehlen.

Zitat (von MichaelMaier1990):
Erzähl mir mehr, genau das suche ich, wo ist die Definition?
§18 UStG!

Zitat (von MichaelMaier1990):
1. Ob man vor einer Überweisung immer eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben muss oder eine Überweisung ausreichend ist?
Ja, BFH vom 16.02.2022, AZ.: X R 2/21.


Zitat (von MichaelMaier1990):
Ich kenne noch eine Quelle von einem Steuerberater, da werden ein paar Jahre als Ratschlag für eine Vorauszahlung gegeben.
Wie soll das funktionieren? Einfach mal §11 EStG lesen und überlegen, was "zu dem sie wirtschaftlich gehören" bedeutet!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Erzähl mir mehr, genau das suche ich, wo ist die Definition?
Lies das UStG: https://dejure.org/gesetze/UStG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Ja, BFH vom 16.02.2022, AZ.: X R 2/21.


Top danke sehr interessant. Interessant auch das erst in 2022 einen Fall dazu gibt, haben bestimmt doch schon mehrere versucht ;) .
Ich habe den Teil verpasst indem beschriebenen wurde das eine Voranmeldung zwingend notwendig ist?

Was ist wenn man von der Voranmeldung befreit ist, kann man trotzdem eine Voranmeldung abgeben und die Vorauszahlung leisten?

Wenn man zu viel überweist, oder bewusst aufschiebt werden die Ausgaben eventuell nicht anerkannt. Das würde am meisten Sinn machen.

Zitat (von taxpert):
Wie soll das funktionieren? Einfach mal §11 EStG lesen und überlegen, was "zu dem sie wirtschaftlich gehören" bedeutet!


Eben so versteh ich das auch. Vorauszahlung für ein Jahr sollte vielleicht noch gehen, für eine mehrjährigen Vorauszahlung muss der Sachbearbeiter schon wegschauen ;) .

Schau mal hier Minute 11.
Das ist eigentlich das Ziel, hier wird von Überweisen ohne Voranmeldung gesprochen. Die 5 Jahre werden eventuell durch die Bindefrist gerechtfertigt. Ich verstehe die Bindefrist aber nicht, weil keiner zwingt einen nach 5 oder 6 Jahre in die KUR zu wechseln bei einer PV.

EDIT: Ah vermutlich meint er die Bindefrist, weil man nicht in die KUR vor Ablauf der 5 Jahre wechseln kann.


-- Editiert von User am 31. Oktober 2022 09:44

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#19
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Ich habe den Teil verpasst indem beschriebenen wurde das eine Voranmeldung zwingend notwendig ist?
Wie will man ohne Voranmeldung zu einer Fälligkeit kommen?
Zitat (von MichaelMaier1990):
Was ist wenn man von der Voranmeldung befreit ist, kann man trotzdem eine Voranmeldung abgeben und die Vorauszahlung leisten?
Wenn kein gesetzliches Wahlrecht vorliegt, wird die UStVA zurück gewiesen und der gezahlte Betrag kommentarlos zurück überwiesen.

Zitat (von MichaelMaier1990):
Vorauszahlung für ein Jahr sollte vielleicht noch gehen
Wie soll das gehen? Fällig innerhalb der ersten 10 Tage des neuen Jahres können nur die UStVA Dezember, bei Dauerfristverlängerung auch November des Vorjahres werden. Selbst eine USt-Jahreserklärung des Vorjahres müsste ja bereits am 01.01. abgegeben werden, damit der Betrag noch bis zum 10.01. ergibt!

Zitat (von MichaelMaier1990):
Schau mal hier Minute 11.
Mit meiner Meinung über StB, die offenbar neben ihrer Kanzlei noch YouTube-Videos zu drehen, halte ich mich mal zurück, sonst müssten die Mods eingreifen! All Kanzleien mit denen ich in den letzten 25 Jahren zu tun hatte, hatten für so etwas keine Zeit!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#20
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Zitat:
Wenn man eine Vorauszahlung (z.B. für mehrere Jahre oder sogar x beliebig) überweist, ob das wirklich anerkannt wird.


meines Erchtens nein. Im übrigen würde ich mir auch nicht die Mühe machen wollen das ganze dann zu verbuchen. Eine Buchhaltung soll nachvollziehbar sein und den geltenden Anforderungen entsprechen. Durch willkürliche Überweisungen schafft man das meiner Ansicht nach aber nicht.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#21
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Wie will man ohne Voranmeldung zu einer Fälligkeit kommen?


Das ist korrekt, aber es wird doch nirgends verboten UST ohne Fälligkeit zu zahlen oder?

Zitat (von taxpert):
Wenn kein gesetzliches Wahlrecht vorliegt, wird die UStVA zurück gewiesen und der gezahlte Betrag kommentarlos zurück überwiesen.


Dann liegt es wieder am Sachbearbeiter ob er die Ausgaben anerkennt, wenn die Überweisung nachdem 10.01. zurücküberwiesen wird ?

Zitat (von taxpert):
Wie soll das gehen? Fällig innerhalb der ersten 10 Tage des neuen Jahres können nur die UStVA Dezember, bei Dauerfristverlängerung auch November des Vorjahres werden. Selbst eine USt-Jahreserklärung des Vorjahres müsste ja bereits am 01.01. abgegeben werden, damit der Betrag noch bis zum 10.01. ergibt!


Gut die USt-Jahreserklärung 2022 kann man bis zum 10.01.2023 machen und direkt überweisen oder nicht?


Zitat (von taxpert):
Mit meiner Meinung über StB, die offenbar neben ihrer Kanzlei noch YouTube-Videos zu drehen, halte ich mich mal zurück, sonst müssten die Mods eingreifen! All Kanzleien mit denen ich in den letzten 25 Jahren zu tun hatte, hatten für so etwas keine Zeit!


Ich will das auch nicht bewerten. Jedoch dürfte ein Steuerberater keine falschen Ratschläge veröffentlichen oder?

Das eine ist ob das ganze klappt und ein Sachbearbeiter das anerkennt.
Die andere Frage ist ja auch noch, ob man sich irgendwie strafbar macht, wenn man das versucht.

-- Editiert von User am 31. Oktober 2022 12:49

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
meines Erchtens nein. Im übrigen würde ich mir auch nicht die Mühe machen wollen das ganze dann zu verbuchen. Eine Buchhaltung soll nachvollziehbar sein und den geltenden Anforderungen entsprechen. Durch willkürliche Überweisungen schafft man das meiner Ansicht nach aber nicht.


Ist bei einer PV jetzt nicht ganz so ausgeprägt :)

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Zitat (von MichaelMaier1990):
Ich will das auch nicht bewerten. Jedoch dürfte ein Steuerberater keine falschen Ratschläge veröffentlichen oder?
Wo steht das? Im Internet darf jeder alles posten, was er für richtig hält! Da Du ja keinen Vertrag mit dem Berater durch das Anklicken des Videos, so dass es auch keinerlei Haftung des Videoerstellers für seine Aussagen gibt! Jemand, der auf YouTube Videos einstellt. will Werbeeinnahmen durch Klicks generieren. Ein Video, in dem ich erkläre, was alles NICHT geht, wird bestimmt seltener angeklickt, als ein Video was behauptet, was alles geht! Das ist nur leider den meisten Nutzern von YouTube nicht klar, dass das Geschäftsmodell keinerlei Interesse am Kunden hat.
Zitat (von MichaelMaier1990):
Das ist korrekt, aber es wird doch nirgends verboten UST ohne Fälligkeit zu zahlen oder?

...

Dann liegt es wieder am Sachbearbeiter ob er die Ausgaben anerkennt, wenn die Überweisung nachdem 10.01. zurücküberwiesen wird ?
Zu willkürlichen Zahlungen ohne Rechtsgrund gibt es genügend Rechtssprechung, die eine Wk-/BA-Abzug verneint.
Zitat (von MichaelMaier1990):
Gut die USt-Jahreserklärung 2022 kann man bis zum 10.01.2023 machen und direkt überweisen oder nicht?
Das würde wahrscheinlich funktionieren.

Zitat (von MichaelMaier1990):
Die andere Frage ist ja auch noch, ob man sich irgendwie strafbar macht, wenn man das versuch
Strafbar nicht, aber wenn man das FA im Unklaren über den Zeitraum FÜR den man zahlt im Unklaren lässt, dürfte das bereits leichtfertige Steuerverkürzung sein. Da das RMS hier mit großer Wahrscheinlichkeit ansprechen dürfte, darf man sich dann natürlich auch nicht wundern, wenn es zu einer Vollprüfung durch einen Außendienst kommt. Wenn ich dann so etwas lese ...
Zitat (von MichaelMaier1990):
Ist bei einer PV jetzt nicht ganz so ausgeprägt
... kann das Ganze im schlimmsten Fall zur Vollschätzung führen, denn die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten nach AO und UStG gelten natürlich auch bei der PV-Anlage.

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Fällig innerhalb der ersten 10 Tage des neuen Jahres können nur die UStVA Dezember, bei Dauerfristverlängerung auch November des Vorjahres werden.

Richtig. Bei DFV gilt es nicht für den Dezember, BFH v. 21.6.22, VIII R 25/20 im Anschluss an o.g. Urteil.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Wo steht das? Im Internet darf jeder alles posten, was er für richtig hält! Da Du ja keinen Vertrag mit dem Berater durch das Anklicken des Videos, so dass es auch keinerlei Haftung des Videoerstellers für seine Aussagen gibt!


Das glaube ich nicht, dass ein zugelassener Steuerberater einfach falsche Ratschläge im Internet posten darf und dann keinerlei Haftung dafür trägt. Vor allem weil er auch für manche Sachen Geld verlangt. Aber andere Baustelle :)

Zitat (von taxpert):
Zu willkürlichen Zahlungen ohne Rechtsgrund gibt es genügend Rechtssprechung, die eine Wk-/BA-Abzug verneint.


Klingt für mich plausibel, aber ist es denn willkürlich nur weil man zu keiner Vorauszahlung verpflichtet ist? Die Umsatzsteuerschuld beseht ja für das Jahr 2022...

Zitat (von taxpert):
Das würde wahrscheinlich funktionieren.


Dann natürlich die Frage, wenn die Überweisung nicht mit der Jahreserklärung übereinstimmt. Dann ist auch es eine willkürliche Überweisung, korrekt?

Zitat (von taxpert):
Strafbar nicht, aber wenn man das FA im Unklaren über den Zeitraum FÜR den man zahlt im Unklaren lässt, dürfte das bereits leichtfertige Steuerverkürzung sein. Da das RMS hier mit großer Wahrscheinlichkeit ansprechen dürfte, darf man sich dann natürlich auch nicht wundern, wenn es zu einer Vollprüfung durch einen Außendienst kommt. Wenn ich dann so etwas lese ...


Was ist RMS?
Was bedeutet Vollprüfung genau? Vollprüfung für die Umsatzsteuer oder Vollprüfung von der Einkommensteuererklärung oder beides?
Ist das für eine PV Anlage viel, Rechnung für die Anlage und Überweisungen von dem VNB? Mehr ist es doch nicht oder?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von taxpert):
Strafbar nicht, aber wenn man das FA im Unklaren über den Zeitraum FÜR den man zahlt im Unklaren lässt, dürfte das bereits leichtfertige Steuerverkürzung sein.


Das könnte man aber ja ändern und den Zeitraum dazu schreiben in der Überweisung.
Vorauszahlung für die Jahre 2022 bis xxxx, oder wie lasse ich das FA NICHT im Unklaren? Ich will ja nichts verschleiern...

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Für was willst Du denn den StB oder sonst einen YouTuber bei falschen Empfehlungen in steuerlicher Hinsicht haftbar machen? Ein StB haftet ja selbst wenn Du einen Beratungsvertrag hast nur, wenn auf Grund seiner Beratung zu viel Steuer bezahlt wurde! Hast Du auf Grund der Beratung zu wenig Steuern bezahlt und musst daher Nachzahlen, liegt kein Haftungsgrund vor! Deswegen kann er beruhigt jeden Quatsch erzählen ohne ein Risiko einzugehen!

taxpert

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The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4899 Beiträge, 1177x hilfreich)

Der "große" Konz wurde auch wegen Beihilfe angeklagt. :-)
Ist allerdings ein paar Jahre länger her... ;-)

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie gesagt das Fass will ich nicht aufmachen, dass bringt mich nicht weiter :) .
Darum habe ich ja gesagt ich hol mir lieber mehrere Infos eins und entscheide dann.
Ich denke die Intention ist klar geworden, dass mit der neuen PV Steuerregelung einige Möglichkeiten gegeben sind …
Darum geht es

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
MichaelMaier1990
Status:
Schüler
(265 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie gesagt das Fass will ich nicht aufmachen, dass bringt mich nicht weiter :) .
Darum habe ich ja gesagt ich hol mir lieber mehrere Infos eins und entscheide dann.
Ich denke die Intention ist klar geworden, dass mit der neuen PV Steuerregelung einige Möglichkeiten gegeben sind …
Darum geht es

0x Hilfreiche Antwort

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