Umsatzsteuerliche Behandlung bei verdeckter Gewinnausschüttung (vGA)

26. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
3P
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuerliche Behandlung bei verdeckter Gewinnausschüttung (vGA)

Hallo,
wie wäre folgender Fall Körperschaftsteuerlich zu behandeln ?

Die A- GmbH verkauft einen PKW an Ihren alleinigen Gesellschafter B für 8.000€ zzgl. USt.
Ein fremder Dritter hätte für den Wagen noch 11.000€ zzgl. USt. bezahlt.
Der Buchwert des Wagens ist am Tag der Veräußerung 5.000€.
Zudem die Annahme, dass davon noch nichts verbucht wurde und keine Kleinunternehmerregelung greift.

Wie wäre nun bei der Ermittlung des Gewinns nach KStG vorzugehen?
Wäre es so, dass zunächst ein Steuerpflichtiger Ertrag i.H.v. 3000€ verbucht worden wäre und danach noch die vGA i.H.v. (11.000€- 8.000€ =) 3.000€ außerbilanziell hinzugerechnet worden wäre, sodass auf insgesamt 6.000€ Körperschaftsteuern bezahlt werden müssten oder wäre die vGA in Höhe der Differenz des Bruttobetrags hinzuzurechnen ?

Besten Dank im Voraus :)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.11.2022 10:42:04
Status:
Praktikant
(696 Beiträge, 109x hilfreich)

Da die GmbH ust-Unternehmer ist gelten nur die Netto-Beträge

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1342x hilfreich)

Die Umsatzsteuer auf 11.000 Euro Bemessungsgrundlage ist an das Finanzamt abzuführen.
Diese stellt Ertragsteuerlich jedoch iene Verbindlichkeit dar, so dass die Gewinnauswirkung bei der GmbH sich tatsächlich nur im Nettobereich abspielt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3P
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay vielen Dank für die Antworten :)
D.h. die KSt. wäre in meinem geschilderten Fall tatsächlich nur (0,15*6000 =) 900€ richtig ? (SolZ vernachlässigt).

Wie wäre es dann auf Ebene des Gesellschafters zu versteuern ?
Angenommen das Teileinkünfteverfahren, SolZ und Sparerpauschbetrag finden keine Anwendung (aus Verienfachungsgründen) also nur Kapitalertragssteuer (25%).
Gemäß der Fiktionstheorie müsste man dann ja davon ausgehen dass der Gesellschafter den Wagen für (11.000€*1,19 =) 13090€ erwerben würde, dennoch würde die Ust. ja kein Ertrag darstellen.
Also müssten doch auch hier die 3000€ als Bemessungsgrundlage dienen und demnach (0,25*3000€ =) 750€ auf Ebene des Gesellschafters zu versteuern sein oder?

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5109 Beiträge, 1220x hilfreich)

Die USt gehört m.E. zu den Einkünften des Gesellschafters, schließlich hat er sich diese ebenfalls "gespart".

Bei der Gesellschaft erfolgt die außerbilanzielle Hinzurechnung mit dem Bruttobetrag. Durch eine zu passivierende USt-Verbindlichkeit ergibt sich i.E. eine Auswirkung i.H. des Nettobetrages.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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