Ihr Lieben,
meine Freundin und ich (beide unverheiratet) haben zu je 50% eine Immobilie erworben, die wir gemeinsam als Ferienwohnungen vermieten möchten. Angesichts der erwarteten Umsätze, Anschaffungs- und Renovierungskosten sind wir umsatzsteuerpflichtig.
Falls möglich würde ich gerne eine gemeinsame Buchhaltung führen und monatlich nur eine USt-Voranmeldung vornehmen. Neben den Einnahmen daraus haben wir bereits eine gemeinsame gewerblich tätige GbR (Anteil auch hier jeweils 50%).
Das Finanzamt hat uns empfohlen eine weitere GbR anzumelden. Ist das sinnvoll, für uns als Bruchteilsgemeinschaft möglich, bleibt die Immobilie dann trotzdem im Privatvermögen und die Einnahmen solche aus Vermietung und Verpachtung?
Vielen lieben Dank vorab!
Ganz herzlich
Ferdinand
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Bruchteilsgemeinschaft
30. Mai 2022
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Frage vom 30. Mai 2022 | 13:45
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Bruchteilsgemeinschaft
#1
Antwort vom 30. Mai 2022 | 14:02
Von
Status: Junior-Partner (5360 Beiträge, 1275x hilfreich)
Zitat :Ist das sinnvoll, für uns als Bruchteilsgemeinschaft möglich
Ja.
Zitat :bleibt die Immobilie dann trotzdem im Privatvermögen
Ja.
Zitat :und die Einnahmen solche aus Vermietung und Verpachtung?
Ja.
#2
Antwort vom 30. Mai 2022 | 14:14
Von
Status: Student (2640 Beiträge, 722x hilfreich)
Im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren AZ.: IV R 42/19 ist das ein sehr guter Rat!Zitat :Das Finanzamt hat uns empfohlen eine weitere GbR anzumelden. ...bleibt die Immobilie dann trotzdem im Privatvermögen
taxpert
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#3
Antwort vom 31. Mai 2022 | 18:04
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
In Ordnung, dann machen wir das so. Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten!
Und jetzt?
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