Umsatzsteuerliche Behandlung einer Bruchteilsgemeinschaft

30. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Ferdinand_
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuerliche Behandlung einer Bruchteilsgemeinschaft

Ihr Lieben,

meine Freundin und ich (beide unverheiratet) haben zu je 50% eine Immobilie erworben, die wir gemeinsam als Ferienwohnungen vermieten möchten. Angesichts der erwarteten Umsätze, Anschaffungs- und Renovierungskosten sind wir umsatzsteuerpflichtig.

Falls möglich würde ich gerne eine gemeinsame Buchhaltung führen und monatlich nur eine USt-Voranmeldung vornehmen. Neben den Einnahmen daraus haben wir bereits eine gemeinsame gewerblich tätige GbR (Anteil auch hier jeweils 50%).

Das Finanzamt hat uns empfohlen eine weitere GbR anzumelden. Ist das sinnvoll, für uns als Bruchteilsgemeinschaft möglich, bleibt die Immobilie dann trotzdem im Privatvermögen und die Einnahmen solche aus Vermietung und Verpachtung?

Vielen lieben Dank vorab!

Ganz herzlich
Ferdinand




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5360 Beiträge, 1275x hilfreich)

Zitat (von Ferdinand_):
Ist das sinnvoll, für uns als Bruchteilsgemeinschaft möglich

Ja.

Zitat (von Ferdinand_):
bleibt die Immobilie dann trotzdem im Privatvermögen

Ja.

Zitat (von Ferdinand_):
und die Einnahmen solche aus Vermietung und Verpachtung?

Ja.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2640 Beiträge, 722x hilfreich)

Zitat (von Ferdinand_):
Das Finanzamt hat uns empfohlen eine weitere GbR anzumelden. ...bleibt die Immobilie dann trotzdem im Privatvermögen
Im Hinblick auf das beim BFH anhängige Verfahren AZ.: IV R 42/19 ist das ein sehr guter Rat!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ferdinand_
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

In Ordnung, dann machen wir das so. Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

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