Umsatzsteuerliche Organschaft

1. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb367232-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuerliche Organschaft

Hey,

habe da mal eine Frage:

Sachverhalt:
STiftung (Hochschule) ist auch Unternehmerin, also BgA und ist 100% Gesellschafterin einer GmbH, es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft.

Umfasst diese Organschaft nun nur die GmbH und die BgA oder ist die komplette Stiftung mit einbezogen? Also wenn z. B. ein Mitarbeiter der GmbH auch für die Stiftung (außerhalb der BgA) eine Leistung erbringt, ist dies dann innerhalb der Organschaft?

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Abschnitt 2.8 UStAE Absatz 2:

quote:
Auch eine juristische Person des öffentlichen Rechts kann Organträger sein, wenn und soweit sie unternehmerisch tätig ist.

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#2
 Von 
fb367232-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort!
Das mit der Hochschule und der GmbH eine Organschaft besteht ist ja gegeben Aber gehört zj der Organschaft auch die gesamte Hchschule oder ist nur der BgA Teil Bestandteil der Organschaft?

Frage ist lezztlich, ob wenn ein Mitarbeiter der GmbH arbeit für die hochschul-stifting (und nicht direkt für dn BgA-Teil) macht dies auch eine innergemeinschaftlichd Leistung ist (und demnach umsatusteuerfrei)?

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Der Organkreis umfasst BgA und GmbH.

quote:
Frage ist lezztlich, ob wenn ein Mitarbeiter der GmbH arbeit für die hochschul-stifting (und nicht direkt für dn BgA-Teil) macht dies auch eine innergemeinschaftlichd Leistung ist (und demnach umsatusteuerfrei)?

Wieso innergemeinschaftlich? Falls du einen Innenumsatz meinst, wäre der nicht steuerbar.
Da der nichtunternehmerische Teil der Stiftung nicht zum Organkreis gehört, läge ein steuerbarer Umsatz vor.

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#4
 Von 
fb367232-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, ich meine einen Innenumsatz klar. Hast du vllt. einen § oder eine Verwaltungsanaweisen o.ä. für deine Antwort?
Das hieße also, wenn ein Mitarbeiter, der bei der GmbH angestellt ist, zwischendurch auch kleine Arbeiten für die Hochschul-Stiftung macht (für den nichtunternehmerischen Teil) wäre dies ein normaler umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch?

Mein Fall ist ja eigentlich wie hier auf Folie 15:

http://www.stiftungen.org/fileadmin/bvds/de/Termine_und_Vernetzung/Arbeitskreise/AK_oeffentliche_Hand/Arbeitskreis_Stift._oeffentl._Rechts_USt_Roemer_u._Heidler.pdf

Dort ist aber die "Altenpflegeeinrichtung" (in meinem Fall der unternehmerische Teil der Hochschule)und die Stiftung selbst Teil der Organschaft...oder vestehe ich das falsch??

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2067 Beiträge, 1188x hilfreich)

Auf Seite 14 ist genau das passende Bildchen für deinen Sachverhalt. Nur ein Teil der Stiftung (der unternehmerische) gehört zum Organkreis.

quote:
Das hieße also, wenn ein Mitarbeiter, der bei der GmbH angestellt ist, zwischendurch auch kleine Arbeiten für die Hochschul-Stiftung macht (für den nichtunternehmerischen Teil) wäre dies ein normaler umsatzsteuerlicher Leistungsaustausch?
Ja.

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#6
 Von 
fb367232-65
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es dazu eine Norm? ;)

Ich finde dazu nämlich gar nichts außer der besagten Folie in dem Skript.


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