Guten Abend,
ich handle online mit Gebrauchtgegenständen und bin seit Anfang 2024 (aufgrund des Überschreitens der 22000€ Umsatzschwelle in 2023) kein Kleinunternehmer mehr.
Nun habe ich mich dazu entschieden die Differenzbesteuereung anzuwenden, da ich ausschließlich von privaten Personen ankaufe und somit keine Vorsteuer verrechnen kann.
Jetzt will ich für das 1. Quartal meine erste UstVA erstellen aber weiß nicht wo ich was eintragen soll. Soll ich einfach die Differenz aus An- und Verkauf als Bemessungsgrundlage nehmen ohne irgendwo anzumerken dass ich die Differenzbesteuerung anwende?
Es wäre super wenn mir jemand dahingehend helfen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
-- Editiert von User am 27. März 2024 20:37
Umsatzsteuervoranmeldung Differenzbesteuerung
27. März 2024
Thema abonnieren
Frage vom 27. März 2024 | 20:36
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuervoranmeldung Differenzbesteuerung
#1
Antwort vom 27. März 2024 | 20:48
Von
Status: Junior-Partner (5368 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :Soll ich einfach die Differenz aus An- und Verkauf als Bemessungsgrundlage nehmen ohne irgendwo anzumerken dass ich die Differenzbesteuerung anwende?
Richtig. Vorher die Umsatzsteuer noch rausrechnen.
#2
Antwort vom 27. März 2024 | 22:06
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Richtig. Vorher die Umsatzsteuer noch rausrechnen.
Was meinen Sie mit Umsatzsteuer rausrechnen? Heißt 19% der Differenz berechnen?
Und muss man irgendwo anmelden dass man die Differenzbesteuerung anwendet? Es gibt einige Beiträge in denen steht dass man das mit der ersten UstVA dem Finanzamt mitteilen muss.
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#3
Antwort vom 27. März 2024 | 22:13
Von
Status: Junior-Partner (5368 Beiträge, 1276x hilfreich)
Zitat :Was meinen Sie mit Umsatzsteuer rausrechnen? Heißt 19% der Differenz berechnen?
Beträgt die Marge 119 EUR, beträgt die BMG 100 EUR.
Zitat :Und muss man irgendwo anmelden dass man die Differenzbesteuerung anwendet?
Nein.
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