Hallo,
Habe seit März 2011 eine Fotovoltaikanlage,mache mtl. Steuervoranmeldung mit Elster.
Die erste Zahlung des Stromabnehmers kam im Juni 2011.
Die Zahlungen für März-Mai wurden mir Anfang 2012 gutgeschrieben/überwiesen.
Frage:
Was mache ich mit der zu leistenden Steuer der Monate März-Mai 2011?
Kann ich diese mit Elster ans FA überweisen?
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Umsatzsteuervoranmeldung - Elster
26. Februar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2012 | 21:45
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2368x hilfreich)
Umsatzsteuervoranmeldung - Elster
#1
Antwort vom 27. Februar 2012 | 17:51
Von
Status: Student (2277 Beiträge, 1265x hilfreich)
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kannst du mit Elster übermitteln, die Zahlung an sich musst du mit Überweisung leisten oder du erteilst eine Einzugsermächtigung.
#2
Antwort vom 27. Februar 2012 | 20:56
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 17x hilfreich)
Hallo,
wäre mir neu, dass man mit Elster Geld überweisen kann :-)
Falls Du beim Finanzamt die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) beantragt hast, meldest Du den im Januar 2012 eingegangenen Betrag mit der Januar-Voranmeldung an. Falls Du die Ist-Versteuerung nicht beantragt hast, hättest Du die Entgelte März bis Mai in den Voranmeldungen März bis Mai 2011 anmelden müssen.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Februar 2012 | 07:45
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2368x hilfreich)
Hallo,
Edy schrieb:
quote:
Kann ich diese mit Elster ans FA überweisen?
Natürlich wird nicht mit Elster überwiesen.( lach )
danke
lg
edy
-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
298.721
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten