Hallo,
Habe seit März 2011 eine Fotovoltaikanlage,mache mtl. Steuervoranmeldung mit Elster.
Die erste Zahlung des Stromabnehmers kam im Juni 2011.
Die Zahlungen für März-Mai wurden mir Anfang 2012 gutgeschrieben/überwiesen.
Frage:
Was mache ich mit der zu leistenden Steuer der Monate März-Mai 2011?
Kann ich diese mit Elster ans FA überweisen?
lg
edy
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Umsatzsteuervoranmeldung - Elster
26. Februar 2012
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Frage vom 26. Februar 2012 | 21:45
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Umsatzsteuervoranmeldung - Elster
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#1
Antwort vom 27. Februar 2012 | 17:51
Von
Status: Student (2067 Beiträge, 1188x hilfreich)
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung kannst du mit Elster übermitteln, die Zahlung an sich musst du mit Überweisung leisten oder du erteilst eine Einzugsermächtigung.
#2
Antwort vom 27. Februar 2012 | 20:56
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 17x hilfreich)
Hallo,
wäre mir neu, dass man mit Elster Geld überweisen kann :-)
Falls Du beim Finanzamt die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) beantragt hast, meldest Du den im Januar 2012 eingegangenen Betrag mit der Januar-Voranmeldung an. Falls Du die Ist-Versteuerung nicht beantragt hast, hättest Du die Entgelte März bis Mai in den Voranmeldungen März bis Mai 2011 anmelden müssen.
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#3
Antwort vom 28. Februar 2012 | 07:45
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
Edy schrieb:
quote:
Kann ich diese mit Elster ans FA überweisen?
Natürlich wird nicht mit Elster überwiesen.( lach )
danke
lg
edy
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