Servus,
Ich habe eine Frage bezüglich der Umsatzsteuervoranmeldung. Ich habe ein Gewerbe im IT-Bereich und der Leistungsempfänger hat den Sitz auf Malta. In welche Zeile muss ich meinen Umsatz reinschreiben, unter 0% steuer, innergemeinschftliche Lieferung und sonstige Leistungen oder bei Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers beim 13b (1) UStG?
Umsatzsteuervoranmeldung
5. Februar 2024
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Frage vom 5. Februar 2024 | 14:06
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umsatzsteuervoranmeldung
#1
Antwort vom 5. Februar 2024 | 19:29
Von
Status: Junior-Partner (5374 Beiträge, 1280x hilfreich)
Nicht steuerbare Leistungen.
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