Hallo,
will mal versuchen meine Frage so zu formulieren, dass man sie versteht und ich was mit der Antwort anfangen kann ...
Ich bin derzeit noch Kleinunternehmerin, habe im Eröffnungsjahr - 2007 - die Grenze von 17.500 nicht überschritten - aber 2008 hatte ich etwas über 19.000 € Umsatz.
Habe jetzt meinen Einkommensteuerbescheid erhalten - ich muss etwas nachzahlen für letztes Jahr - kein Problem - hatte ich einkalkuliert.
Nun war ich - da ich jetzt eine Aushilfe habe - beim Steuerberater wegen der Gehaltsabrechnungen für sie - das ist mir dann doch zu kompliziert. Meine EüR hab ich bisher immer selbst gemacht.
Der hat mir gesagt, ich soll in Zukunft ruhig schon bei Rechnungen die ich bezahle auf die MwSt. achten da ich ab nächstem Jahr sicher Umsatzsteuer abführen muss. Da ich kein Schreiben vom FA bekommen habe für dieses Jahr soll ich aber erst mal weiter meine EüR machen wie gewohnt.
Nun hab ich aber Angst, dass ich dann für den Steuerbescheid 2009 ein großes Grauen bekomme, weil ich 1000de an Umsatzsteuer ans FA zahlen muss. Schüttelt man ja auch nicht aus dem Arm so was.
Ist meine Angst berechtigt oder nicht? Denn dann muss ich ja schon jetzt jeden Monat was zurücklegen.
Umsatzsteuerzahlung - Kleingewerbe - letztes Jahr?
6. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 6. März 2009 | 16:55
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Umsatzsteuerzahlung - Kleingewerbe - letztes Jahr?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 7. März 2009 | 13:26
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 1x hilfreich)
Mhh ... ich versteh nicht, warum das FA mir dazu nix geschrieben hat. Ich habe bisher nur meinen Steuerbescheid erhalten für die Einkommensteuer - nichts anderes.
Also stell ich ab sofort um. Sicher ist Sicher ... danke für die Antwort.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Steuerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 7. März 2009 | 14:19
Von
Status: Beginner (128 Beiträge, 46x hilfreich)
Hallo, es ist nicht unbedingt die Aufgabe des Finanzamtes Ihnen das mitzuteilen. Da muss man schon selbst drauf achten.
Ein Jahr darf man über den 17.500 € liegen und zwar bis 50.000 € ohne dass Umsatzsteuer anfällt, das war bei Ihnen 2008 der Fall.
Ab 2009 sind Sie dann auf jeden Fall umsatzsteuerpflichtig.
Und jetzt?
Schon
267.803
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten