Umsatzsteuerzahlung - Kleingewerbe - letztes Jahr?

6. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2009 17:17:05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Umsatzsteuerzahlung - Kleingewerbe - letztes Jahr?

Hallo,

will mal versuchen meine Frage so zu formulieren, dass man sie versteht und ich was mit der Antwort anfangen kann ... ;)

Ich bin derzeit noch Kleinunternehmerin, habe im Eröffnungsjahr - 2007 - die Grenze von 17.500 nicht überschritten - aber 2008 hatte ich etwas über 19.000 € Umsatz.

Habe jetzt meinen Einkommensteuerbescheid erhalten - ich muss etwas nachzahlen für letztes Jahr - kein Problem - hatte ich einkalkuliert.

Nun war ich - da ich jetzt eine Aushilfe habe - beim Steuerberater wegen der Gehaltsabrechnungen für sie - das ist mir dann doch zu kompliziert. Meine EüR hab ich bisher immer selbst gemacht.

Der hat mir gesagt, ich soll in Zukunft ruhig schon bei Rechnungen die ich bezahle auf die MwSt. achten da ich ab nächstem Jahr sicher Umsatzsteuer abführen muss. Da ich kein Schreiben vom FA bekommen habe für dieses Jahr soll ich aber erst mal weiter meine EüR machen wie gewohnt.

Nun hab ich aber Angst, dass ich dann für den Steuerbescheid 2009 ein großes Grauen bekomme, weil ich 1000de an Umsatzsteuer ans FA zahlen muss. Schüttelt man ja auch nicht aus dem Arm so was.

Ist meine Angst berechtigt oder nicht? Denn dann muss ich ja schon jetzt jeden Monat was zurücklegen.

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3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
guest-12320.09.2009 17:17:05
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Mhh ... ich versteh nicht, warum das FA mir dazu nix geschrieben hat. Ich habe bisher nur meinen Steuerbescheid erhalten für die Einkommensteuer - nichts anderes.

Also stell ich ab sofort um. Sicher ist Sicher ... danke für die Antwort.

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#3
 Von 
guest-12303.05.2014 11:07:52
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 46x hilfreich)

Hallo, es ist nicht unbedingt die Aufgabe des Finanzamtes Ihnen das mitzuteilen. Da muss man schon selbst drauf achten.
Ein Jahr darf man über den 17.500 € liegen und zwar bis 50.000 € ohne dass Umsatzsteuer anfällt, das war bei Ihnen 2008 der Fall.
Ab 2009 sind Sie dann auf jeden Fall umsatzsteuerpflichtig.

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