Hallo, ich betreibe ein Einzelhandelsgeschäft (Einzelunternehmer). Laut meiner Steuerberaterin DARF ich nur gegen Gutschein oder andere Ware umtauschen und darf Kunden nie das Geld zurück geben, außer es ist ein Gewährleistungsfall, den ich dann dokumentieren muss. Nun habe ich eine Kundin, die auf Geld zurück besteht. Ich weiß, dass ich dazu nicht verpflichtet bin, aber ich hätte gerne meine Ruhe (ist kein hoher Betrag). Warum darf ich der Kundin nicht das Geld zurückgeben? Liegt es an der Rechtsform Einzelunternehmen, Mediamarkt & Co machen das ja auch?
Umtausch - Geld zurück als Einzelunternehmer
29. Mai 2018
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Frage vom 29. Mai 2018 | 16:56
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umtausch - Geld zurück als Einzelunternehmer
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#1
Antwort vom 29. Mai 2018 | 17:10
Von
Status: Student (2064 Beiträge, 1186x hilfreich)
Keine Ahnung, fragen Sie doch mal ihre Steuerberaterin. Mir fällt beim besten Willen kein Hinderungsgrund ein. Sie sollten dies nur genau wie den Gewährleistungsfall sauber dokumentieren.Zitat:Warum darf ich der Kundin nicht das Geld zurückgeben?
#2
Antwort vom 29. Mai 2018 | 17:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
Du kannst das genauso machen, wie alle anderen auch. Du musst dabei den Vorgang einschl. Namen und Anschrift der Kundin dokumentieren und den Erstattungsbeleg von der Kundin unterschreiben lassen..
-- Editiert von hh am 29.05.2018 17:41
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