Umverteilung Stromkosten

24. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
berndhillebrand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Umverteilung Stromkosten

Guten Abend,

ich habe eine höfliche Frage und gebe dazu gerne vorab einige Details. Gegeben ist folgende Situation:

Auf unserem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus im Privateigentum (sechs Personen, ca. 300 qm Wohnfläche), dazu eine Scheune (ca. 500 qm) und eine Feierdiele (ca. 250 qm, ca. vier Mal pro Jahr vermietet an Hochzeitspaare), beide letztgenannten Objekte gehören zum ruhenden landwirtschaftlichen Betrieb.

Aus historischen Gründen ist für diese drei Objekte lediglich ein gemeinsamer Stromzähler vorhanden. Aktuell wird auch alles pauschal versteuert. Also alles korrekt.

Meine Frau und ich treten in einem Jahren das Erbe an, wir möchten dann weg von der pauschalen Versteuerung.

Meine Frage lautet nun, wie ich für meine Buchhaltung die angefallenen Stromkosten aufteilen kann auf Wohnhaus, Scheune und Feierdiele. Gibt es hier Richtwerte oder sonstige Regelungen?

Vielen herzlichen Dank vorab.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Hillebrand

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von berndhillebrand):
Meine Frau und ich treten in einem Jahren das Erbe an

Erstaunlich das man das Ableben des aktuellen Eigentümers schon so genau im voraus kennt ...



Zitat (von berndhillebrand):
Meine Frage lautet nun, wie ich für meine Buchhaltung die angefallenen Stromkosten aufteilen kann auf Wohnhaus, Scheune und Feierdiele

Ganz einfach: nach Verbrauch. Das erreicht man durch Instillation von entsprechenden Zwischenzählern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
berndhillebrand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Erbe kann auch zu Lebzeiten vollzogen werden…

Eine Installation von Zwischenzählern ist aufgrund einer gewachsenen Struktur nicht wirklich möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von berndhillebrand):
Eine Erbe kann auch zu Lebzeiten vollzogen werden…

Nö, das geht nicht. Bei einem Erbe ist immer jemand verstorben.

Zu Lebzeiten ist das eine Schenkung.
Zitat:
Eine Installation von Zwischenzählern ist aufgrund einer gewachsenen Struktur nicht wirklich möglich.

Was ist mit einer gewachsenen Struktur gemeint?

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#4
 Von 
berndhillebrand
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Gut, dann nennen wir es nicht Erbe sondern „Übergabe".

Für die Feierdiele sind bspw. mehrere Verteilerkästen vorhanden, wo einige Sicherungen bspw. für wiederum für andere Objekte genutzt werden.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von berndhillebrand):
Für die Feierdiele sind bspw. mehrere Verteilerkästen vorhanden, wo einige Sicherungen bspw. für wiederum für andere Objekte genutzt werden.

Dann wird wohl nur die Schätzung bleiben ... falls das FA das akzeptiert.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gibt es hier Richtwerte oder sonstige Regelungen?
Das Finanzamt hat zwar sogenannte Richtsatzsammlungen, aber ich glaube nicht, dass man damit zum Ziel kommt.

Den Strom für die Feiern kann man aber relativ leicht ermitteln, indem man den Zählerstand des jeweiligen Tages dokumentiert, und davon dann den gewöhnlichen Verbrauch abzieht.

Zitat:
Eine Installation von Zwischenzählern ist aufgrund einer gewachsenen Struktur nicht wirklich möglich.
Doch, das ist bestimmt möglich. Man muss ja auch nicht alles messen, sondern beispielsweise nur die Feierdiele, oder das Wohnhaus.
Aber ist denn der Verbrauch überhaupt nennenswert? 4x im Jahr sollte doch eigentlich nicht so viel sein.

Und was ist mit der Scheune, wer nutzt die, wofür?

Stefan

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