Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2020 zum 01.05.2020 den Arbeitgeber gewechselt und bin wenig später umgezogen, da ich in meiner alten, eher bescheidenen Bleibe keine Möglichkeit hatte vernünftig im Home-Office zu arbeiten, wozu wir Corona bedingt angewiesen wurden. Es handelte sich um eine hellhörige Altbauwohnung mit ca. 38 qm.
Ich wäre zwar sowieso irgendwann umgezogen, jedoch tat ich es zu diesem Zeitpunkt in erster Linie, um vernünftig von Zuhause aus arbeiten zu können und in meiner Probezeit beim neuen Arbeitgeber einen möglichst guten Eindruck zu machen. An Arbeitstagen gab und gibt es in der Regel mehrere Stunden Telefon- und Videokonferenzen.
Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, ob ich hier die Möglichkeit habe, die Umzugkosten in dem von mir beschriebenen Fall irgendwie steuerlich geltend zu machen? Ich bin innerhalb derselben Stadt umgezogen und durch den Umzug gab es keine Verkürzung des Arbeitsweges.
Mit freundlichen Grüßen
Numenor
Umzug - Arbeitgebewechsel
10. Oktober 2021
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Frage vom 10. Oktober 2021 | 18:24
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug - Arbeitgebewechsel
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#1
Antwort vom 10. Oktober 2021 | 19:37
Von
Status: Unbeschreiblich (46693 Beiträge, 16553x hilfreich)
ZitatIch bin innerhalb derselben Stadt umgezogen und durch den Umzug gab es keine Verkürzung des Arbeitsweges. :
Dann kann der Umzug nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Sollte man ein Umzugsunternehmen beauftragt haben, so gelten die Lohnkosten jedoch als haushaltsnahe Dienstleistung.
#2
Antwort vom 11. Oktober 2021 | 06:43
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDann kann der Umzug nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. :
Sollte man ein Umzugsunternehmen beauftragt haben, so gelten die Lohnkosten jedoch als haushaltsnahe Dienstleistung.
Guten Morgen und vielen Dank für die Rückmeldung.
Ein Umzugsunternehmen gab es nicht, jedoch musste ich einen Transporter mieten und 1.5 Monate doppelt Miete zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Numenor
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