Hallo, ein Ehepaar muß umziehen. Ehemann ist Arbeitnehmer. Ehefrau ist aus Krankheitsgründen unbefristet berentet. Der Umzug erfolgt also nicht wegen eines Arbeits-
platzwechsels durch den Ehemann obwohl er ja damit zu tun hat. Die kranke Ehefrau könnte
den Umzug nur als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Das benachteiligt den Ehemann und auch die Frau. Da keine gesundheitsfördernden Maßnahmen bei der Ehefrau mehr durchgeführt werden hat sie auch keine Ausgaben dafür. Erreichen als Ehepaar also nicht den Eigenanteil. Sie mußte aber umziehen, da die alte Wohnung vermieterseitig nicht umgebaut werden durfte, sie aber barriefrei sein soll. Um die Teilhabe am Leben und die Erhaltung der Selbständigkeit weitestgehend zu erhalten und den vollzeittätigen und zusätzlich pflegenden Ehemann zu entlasten.
Die alte Wohnung mußte renoviert übergeben werden, Es mußte eine neue Wohnung (barriefrei) gefunden werden. Es vielen so viele Kosten an. Gibt es in diesem Fall eine andere Möglichkeit die Kosten vielleicht mit einer Pauschale abzusetzen? Bitte um Hilfe.
Umzug absetzen
16. Juni 2020
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Frage vom 16. Juni 2020 | 12:10
Von
Status: Beginner (107 Beiträge, 6x hilfreich)
Umzug absetzen
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#1
Antwort vom 19. Juni 2020 | 12:43
Von
Status: Unbeschreiblich (33313 Beiträge, 17401x hilfreich)
Sofern für den Umzug oder die Renovierung eine Firma beauftragt wurde, ist eine Absetzbarkeit als "haushaltsnahe Diensleistung"bzw. "haushaltsnahe Handwerkerleistung" möglich.
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