Umzug aus beruflichen Gründen

29. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)
Umzug aus beruflichen Gründen

Also, es liegt folgende Sachlage vor:

Ich bin 34, Stkl.1 mit 1 Kinderfreibetrag. Ich habe im Steuerjahr 2005 von Jan bis Mai ALG1 bezogen und von Jun bis Mitte Sept. ALG2 (345€ + Miete)

Im Sept. bin ich dann wegen eines neuen Jobs vom Ruhrgebiet nach Frankfurt Main gezogen und wohne seitdem in einer WG, mein Wohnsitz ist aber immer noch Oberhausen, weil die Vermieterin und ich imemr monatlich verlängert haben. Ausserdem war ich jedes 2.Wocheende im Ruhrgebiet. Dort war auch mein Hauptwohnsitz. Da es nur übergangsweise war, habe ich mich in FFM auch nicht angemeldet.

Nun meine Frage:
Kann ich die Kosten für das WG Zimmer in FFM und die Fahrten steuerlich geltend machen. Meine Kinder wohnen bei Ihrer Mutter in DO. Ich habe Sie einmal im Monat ein WE zu Besuch.

VON meinem ALG (Jan bis Mai 05) wurde Geld abgezogen für die Kinder. Wie muss ich das in der Steuererklärung eintragen ??? In der Leistungsbescheinigung steht ja der komplette Betraf den ich für den Zeitraum bekommen habe. Welche Belege muss ich beifügen oder ist dieser Betrag durch den Kinderfreibetrag abgegolten ??? Reicht hier noch eine vereinfachte Erklärung ???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 78x hilfreich)

hi,
also ich bin mir ziemlich sicher, egal was Du steuerlich absetzen willst, Du bekommst sowieso deine volle eingezahlte Steuer wieder zurück, da Du ja nur 3 Monate gearbeitest hast, denn die übrige Zeit waren nur Lohnersatzleistungen, die zwar berücksichtigt wird aber bei weitem nicht so hoch.
Dein Umzug ist privat veranlasst, also nicht absetzbar, anders wäre es, wenn Du irgendwo arbeitest und erst dann da hin umziehst.
Aber Du wirst merken, Du bist für die Steuererklärung 2005 auf keine Kosten angewiesen, es kommt auch so alles wieder zurück.
Für dein Kind bekommst Du einen halben Kinderfreibetrag, wenn es ein Kind ist, den anderen halben der Kindesmutter. Beantragt wird er in der Anlage Kinder (bringt aber nur sehr wenig Geld, da es nur bei dem Solizuschlag berücksichtigt wird). Also das Kind eintragen mehr mußt Du dann nicht machen.
Für die gesamten Lonersatzleistungen legst Du nur die Bescheinigungen bei bzw, trägst sie ein.
Bei Dir reicht die einfache Erklärung.
liebe grüsse
lara

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#2
 Von 
guest-12318.04.2012 07:59:08
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 3x hilfreich)

Naja,

sagen wir mal so. Der srste Umzug, also vom Ruhrgebiet nach FFM war ja berufsbedingt, da ich in FFM eine neue Stelle gefunden habe und schlecht 250km pendeln kann.

Der zweite Umzug, also von der WG in F in die eigene Wohnung nach Offenbach ist auch irgendwie beruflich bedingt, da ich als Wechselschichtler in der WG große Probleme habe, wenn ich Mittag oder Nachtschicht habe.

Ich denke mal, wenn man die Erklärung macht, muss man auch alles eintragen und nicht nur die Hälfte.

Ausserdem habe ich zwei Kinder, also einen Kinderfreibetrag.

Wieso hat das was mit der Soli zu tun. Ohne Kinderfreibetrag zahlt mandoch auch mehr Steuern.

Gruß

dirk

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#3
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 78x hilfreich)

hi,
also wenn Du nur die einfache Erklärung machen willst, braucht Du auch nicht so viel angeben, das ist ja der Sinn dessen.
o.k. zwei Kinder = 2 x 0,5 = 1,0 Kinder.
Diese werden nur bei der Errechnung des Solizuschlages berücksichtigt. Deine Erstattung setzt sich wie folgt zusammen:
1. Einkommensteuer Erstattung
2. Solizuschlag Erstattung
3. falls vorhanden: Kirchensteuer Erstattung.
Wenn Du also Kinder hast, erhöht sich die Rückerstattung im Bereich Solizuschlag !weil
nur hier werden die Kinder echt berücksichtigt.
liebe grüsse
lara

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#4
 Von 
guest123-673
Status:
Schüler
(365 Beiträge, 155x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Laragirl
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 78x hilfreich)

Nachtrag:
solltest Du dann doch noch aus dem Steuerbescheid erkennen, dass Du noch nicht alle Steuern zurückerhalten hast, dann kannst Du immer noch ohne Probleme innerhalb 4 Wochen den Steuerbescheis ändern lassen.
lara

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