Hallo!
Ich bin Anfang Mai 2014 (!) vollständig von Österreich nach Deutschland umgezogen. Ich möchte nun (besser spät als nie, soweit ich das verstehe war ich nicht verpflichtet) den Einkommensteuerausgleich in Deutschland und Österreich für 2014 machen.
Trotz Recherche, bin ich mir nun aber unsicher wie ich das genau machen soll. Soweit ich das zuerst verstanden habe, müsste ich einen Progressionsvorbehalt in beiden Steuerausgleichen angeben, jeweils mit dem Verdienst des Auslandes. Dann würde ich aber in beiden Ländern logischerweise viel nachzahlen.
Kann mir jemand erklären, wie ich hier genau vorgehen soll?
Danke!
Umzug aus dem Ausland
19. Dezember 2015
Thema abonnieren
Frage vom 19. Dezember 2015 | 20:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug aus dem Ausland
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 02:09
Von
Status: Schüler (441 Beiträge, 264x hilfreich)
Zitat:Kann mir jemand erklären, wie ich hier genau vorgehen soll?
So wie Sie es recherchiert haben. Das ausländische Einkommen geht in die Progression. §32b Abs.1 Nr.2 EsTG. Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht. Dabei wird das ausländische Einkommen ( in Österreich) nach den deutschen Steuergesetzen ermittelt.
#2
Antwort vom 20. Dezember 2015 | 12:09
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16840x hilfreich)
Zitat:Soweit ich das zuerst verstanden habe, müsste ich einen Progressionsvorbehalt in beiden Steuerausgleichen angeben, jeweils mit dem Verdienst des Auslandes.
Ja, für Deutschland ist das richtig, für Österreich weiß ich das nicht.
Zitat:Dann würde ich aber in beiden Ländern logischerweise viel nachzahlen.
Warum ist das logisch? In Deutschland ist jedenfalls keine Nachzahlung zu erwarten, wenn das Gehalt in Österreich etwa gleich hoch war wie das in Deutschland.
Und jetzt?
Schon
268.215
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten