Umzug aus dem Ausland

19. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb430887-71
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug aus dem Ausland

Hallo!

Ich bin Anfang Mai 2014 (!) vollständig von Österreich nach Deutschland umgezogen. Ich möchte nun (besser spät als nie, soweit ich das verstehe war ich nicht verpflichtet) den Einkommensteuerausgleich in Deutschland und Österreich für 2014 machen.

Trotz Recherche, bin ich mir nun aber unsicher wie ich das genau machen soll. Soweit ich das zuerst verstanden habe, müsste ich einen Progressionsvorbehalt in beiden Steuerausgleichen angeben, jeweils mit dem Verdienst des Auslandes. Dann würde ich aber in beiden Ländern logischerweise viel nachzahlen.

Kann mir jemand erklären, wie ich hier genau vorgehen soll?

Danke!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Kann mir jemand erklären, wie ich hier genau vorgehen soll?


So wie Sie es recherchiert haben. Das ausländische Einkommen geht in die Progression. §32b Abs.1 Nr.2 EsTG. Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht. Dabei wird das ausländische Einkommen ( in Österreich) nach den deutschen Steuergesetzen ermittelt.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich das zuerst verstanden habe, müsste ich einen Progressionsvorbehalt in beiden Steuerausgleichen angeben, jeweils mit dem Verdienst des Auslandes.


Ja, für Deutschland ist das richtig, für Österreich weiß ich das nicht.

Zitat:
Dann würde ich aber in beiden Ländern logischerweise viel nachzahlen.


Warum ist das logisch? In Deutschland ist jedenfalls keine Nachzahlung zu erwarten, wenn das Gehalt in Österreich etwa gleich hoch war wie das in Deutschland.

0x Hilfreiche Antwort

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