Hallo zusammen,
ein Ehepaar hat folgende Situation:
Er, Vertriebsaußendienst für D, mit Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, AG sitzt in D.
Sie, Krankenschwester, gutes Angebot in DK (Sonderborg) und möchte dort arbeiten. Wohnsitz derzeit Süddeutschland.
Plan: Haus kaufen in DK, kurz hinter der Grenze, damit der Weg nach Sonderborg realtiv kurz ist, aber er auch schnell in D ist.
Nun ergibt sich das Problem, für den AG des Ehemann, dass der Aufwand hier wohl nicht ganz einfach ist bzgl. Besteuerung, Firmenwagenversteuerung usw....
Kann man das vermeiden indem man eine Wohnung grenznah in D sucht und diese als 1. Wohnsitz des Mannes nimmt ?
Umzug nach Dänemark, Arbeiten Ehepartner in D und DK
3. November 2021
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Frage vom 3. November 2021 | 17:16
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Umzug nach Dänemark, Arbeiten Ehepartner in D und DK
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#1
Antwort vom 5. November 2021 | 18:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
ZitatNun ergibt sich das Problem, für den AG des Ehemann, dass der Aufwand hier wohl nicht ganz einfach ist bzgl. Besteuerung, Firmenwagenversteuerung usw.... :
Richtig, Dänemark hat da sehr spezielle Regelungen. So ein Firmenwagen ist nur in Ausnahmefällen in Dänemark nicht registrierungspflichtig
ZitatKann man das vermeiden indem man eine Wohnung grenznah in D sucht und diese als 1. Wohnsitz des Mannes nimmt ? :
Nein
Denkbar ist es aber, dass man sich einen Parkplatz auf deutscher Seite sucht und die Strecke zum dänischen Wohnsitz auf andere Weise zurücklegt.
Der Firmenwagen darf jedenfalls an nicht mehr als 183 Tagen in Dänemark genutzt werden. Das kann man auch schaffen, wenn man sich während der ganzen Woche im Rahmen seiner Tätigkeit in Deutschland aufhält und nur am Wochenende zu seinem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehrt.
Sollte man so etwas erfüllen, kommt eine Befreiung von der dänischen Registirierungsabgabe in Betracht.
#2
Antwort vom 5. November 2021 | 21:45
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
ZitatDer Firmenwagen darf jedenfalls an nicht mehr als 183 Tagen in Dänemark genutzt werden. :
Das bezieht sich doch dann auf die Privatnutzung, oder ?
Wenn man keine Privatnutzung hat, ist es doch egal ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. November 2021 | 22:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47623 Beiträge, 16832x hilfreich)
ZitatDas bezieht sich doch dann auf die Privatnutzung, oder ? :
Wenn das Fahrzeug betrieblich ausschließlich in Dänemark genutzt wird gilt dieser Tag auch als Nutzung in Dänemark.
Letztlich ist in jedem Fall ein Antrag auf Befreiung von der Registrierungsabgabe zu stellen und der Bescheid ist im Fahrzeug mitzuführen.
Die Regelungen sind komplex, so dass man sich beim Antrag ggf. von einem Fachmann helfen lassen sollte.
https://www.region.dk/pendlerinfo/de/Leben_in_Daenemark/deutsche_firmenfahrzeuge.php
#4
Antwort vom 5. November 2021 | 23:31
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Bin schon dabei einen Termin bei einem Fachanwalt zu machen und habe das natürlich auch gelesen.
Meiner Meinung nach ist es doch dann so, wenn ich im Außendienst in D tätig bin und dort ca. 60.000km im Jahr fahre und in DK ca. 20.000km, dann entfällt die Registrierungssteuer ?
Und jetzt?
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