Umzug nach Dänemark, Arbeiten Ehepartner in D und DK

3. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Umzug nach Dänemark, Arbeiten Ehepartner in D und DK

Hallo zusammen,

ein Ehepaar hat folgende Situation:
Er, Vertriebsaußendienst für D, mit Firmenwagen auch zur privaten Nutzung, AG sitzt in D.
Sie, Krankenschwester, gutes Angebot in DK (Sonderborg) und möchte dort arbeiten. Wohnsitz derzeit Süddeutschland.

Plan: Haus kaufen in DK, kurz hinter der Grenze, damit der Weg nach Sonderborg realtiv kurz ist, aber er auch schnell in D ist.

Nun ergibt sich das Problem, für den AG des Ehemann, dass der Aufwand hier wohl nicht ganz einfach ist bzgl. Besteuerung, Firmenwagenversteuerung usw....

Kann man das vermeiden indem man eine Wohnung grenznah in D sucht und diese als 1. Wohnsitz des Mannes nimmt ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Nun ergibt sich das Problem, für den AG des Ehemann, dass der Aufwand hier wohl nicht ganz einfach ist bzgl. Besteuerung, Firmenwagenversteuerung usw....


Richtig, Dänemark hat da sehr spezielle Regelungen. So ein Firmenwagen ist nur in Ausnahmefällen in Dänemark nicht registrierungspflichtig

Zitat (von Michael32):
Kann man das vermeiden indem man eine Wohnung grenznah in D sucht und diese als 1. Wohnsitz des Mannes nimmt ?


Nein

Denkbar ist es aber, dass man sich einen Parkplatz auf deutscher Seite sucht und die Strecke zum dänischen Wohnsitz auf andere Weise zurücklegt.

Der Firmenwagen darf jedenfalls an nicht mehr als 183 Tagen in Dänemark genutzt werden. Das kann man auch schaffen, wenn man sich während der ganzen Woche im Rahmen seiner Tätigkeit in Deutschland aufhält und nur am Wochenende zu seinem Wohnsitz nach Deutschland zurückkehrt.

Sollte man so etwas erfüllen, kommt eine Befreiung von der dänischen Registirierungsabgabe in Betracht.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Firmenwagen darf jedenfalls an nicht mehr als 183 Tagen in Dänemark genutzt werden.


Das bezieht sich doch dann auf die Privatnutzung, oder ?
Wenn man keine Privatnutzung hat, ist es doch egal ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47623 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Das bezieht sich doch dann auf die Privatnutzung, oder ?


Wenn das Fahrzeug betrieblich ausschließlich in Dänemark genutzt wird gilt dieser Tag auch als Nutzung in Dänemark.

Letztlich ist in jedem Fall ein Antrag auf Befreiung von der Registrierungsabgabe zu stellen und der Bescheid ist im Fahrzeug mitzuführen.

Die Regelungen sind komplex, so dass man sich beim Antrag ggf. von einem Fachmann helfen lassen sollte.

https://www.region.dk/pendlerinfo/de/Leben_in_Daenemark/deutsche_firmenfahrzeuge.php

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bin schon dabei einen Termin bei einem Fachanwalt zu machen und habe das natürlich auch gelesen.

Meiner Meinung nach ist es doch dann so, wenn ich im Außendienst in D tätig bin und dort ca. 60.000km im Jahr fahre und in DK ca. 20.000km, dann entfällt die Registrierungssteuer ?

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