Hallo,
meine Frau und ich (österreichische Staatsbürger) sind im Oktober 2018 nach Deutschland übersiedelt, weil sie hier ab Oktober 2018 studiert. Während ihres Studiums bin und werde ich Alleinverdiener sein.
Ich mache gerade unsere dt. Einkommensteuererklärung für 2018 und versuche herauszufinden, welche Kosten ich für den Umzug geltend machen kann.
Was ich bisher herausgefunden:
* Umzugskosten sind als Werbungskosten anzuführen, wenn der Umzug berufsbedingt war (Studium zählt dazu)
* Bei Umzug aus privaten Gründen kann man nur manche(!) Kosten haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen, und dann nur 20% davon
* Werbungskosten sind deswegen gut, weil diese rückverrechnet werden können, selbst wenn man zum Zeitpunkt, wo sie angefallen sind, noch noch kein steuerpflichtiges Einkommen hatte (gut für meine Frau)
Angefallen sind:
* AirBnB bei Wohnungsbesichtigung
* Fahrkosten zur Wohnungsbesichtigung mit privatem KFZ
* Mietkosten für Umzugstransporter
Meine Fragen:
* Wie gebe ich die Umzugskosten an, wenn wir sie ca. 50:50 getragen haben? Vor allem in Hinblick auf die Gründe des Umzugs: Bei ihr beruflich, also Werbungskosten. Aber bei mir? War das ein privater Umzug, also dann über haushaltsnahe Dienstleistungen (und dann nur 20% von den angefallenen Kosten, und auch nur bestimmte davon)?
* Wie gehe ich mit der Umzugskostenpauschale um? Die gilt ja nur bei beruflichem Umzug, aber die Pauschale wird für den Ehepartner erhöht. Wie ist das, wenn eigentlich derjenige ohne Einkommen der Grund für den beruflichen Umzug ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Umzug nach Deutschland wegen Studienbeginn der Ehefrau => Umzugskostenpauschale, Werbungskosten?
5. Juni 2019
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Frage vom 5. Juni 2019 | 09:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug nach Deutschland wegen Studienbeginn der Ehefrau => Umzugskostenpauschale, Werbungskosten?
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#1
Antwort vom 5. Juni 2019 | 09:53
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Zitat:Werbungskosten sind deswegen gut, weil diese rückverrechnet werden können, selbst wenn man zum Zeitpunkt, wo sie angefallen sind, noch noch kein steuerpflichtiges Einkommen hatte (gut für meine Frau)
Die Werbungskosten Deiner Frau werden vorrangig mit Deinem Einkommen verrechnet.
Zitat:Aber bei mir? War das ein privater Umzug,
Wo arbeitest Du denn? Und bist Du näher zu Deiner Arbeitsstelle gezogen, wenn ja, wieviel näher?
#2
Antwort vom 5. Juni 2019 | 10:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDie Werbungskosten Deiner Frau werden vorrangig mit Deinem Einkommen verrechnet. :
Ach, okay - obwohl ich sie bei meiner Frau angebe? (Nutze so ein Tool für die Erklärung, wiso:Steuer)
Zitat:Wo arbeitest Du denn? Und bist Du näher zu Deiner Arbeitsstelle gezogen, wenn ja, wieviel näher?
Ich bin weiterhin bei der gleichen österreichischen Firma angestellt, also leider nichts in die Richtung.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Juni 2019 | 20:21
Von
Status: Unbeschreiblich (47472 Beiträge, 16805x hilfreich)
Du arbeitest also in Österreich?
In welcher Entfernung (Luftlinie) liegen Wohnort und Arbeitsstätte von der Grenze entfernt?
#4
Antwort vom 5. Juni 2019 | 20:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich bin nach wie vor bei bei der selben Firma (in Wien) angestellt, arbeite aber komplett remote im Home Office. Mein Hauptwohnsitz ist seit Oktober 2018 München und ich bin daher in Deutschland voll steuerpflichtig.
Also kein Grenzgänger, falls die Frage darauf abzielt.
#5
Antwort vom 10. Juni 2019 | 15:59
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
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