Hallo liebe Gemeinde,
die vom FA bevorzugte ElsterSoftware bietet in der Nav-Leiste die Möglichkeit einer online-Berechnung incl. Plausibilitätsprüfung. Dabei fiel mir auf, das je nach Verteilung von Umzugskosten als Werbungskosten zwischen Ehemann & Ehefrau ständig verschiedene Ergebnisse auftauchen??!!
Zum Hintergrund+Fakten:
* gemeinsame Veranlagung (schon seit Jahren)
* bis 08/12 wurde eine doppelter Haushalt am Arbeitsort vom Ehemann unterhalten = alle Kosten dazu auf seiner Anlage N
* dann finaler Umzug (Frau + Kind) an Arbeitsort Ehemann = Ende doppel.Haushalt, dafür deftige Umzugskosten, die verteilt von Frau & Mann getragen wurden
* Ehefrau von 09-12/12 dann erwerbslos = ALG 1
Jetzt das Phänomen:
* teile ich alle Umzugskosten der Frau zu (bis die Werbungskosten den Steuerfreibetrag von 8004,-erreichen) zeigt Elster uns eine "hohe" Summe Rückerstattung
* teile ich sie zu wie sie angefallen sind => minimiert sich dies je nach Betrag
* lasse ich diese Umzugskosten ganz weg,dann "schwimmen" wir in Rückerstattung der Steuern :-)))
* der Ehemann erreicht def.nicht die Grenze von 8004,-, auch wenn er alle Kosten einträgt!!
Wie kann dies sein??? Wo ist dabei der "Haken"?!! Wird denn nicht alles zusammengerechnet? Ist wegen ALG1 eine getrennte StErkl.besser?
Bin dankbar für jeden "heißen" Tip.
-- Editiert neuschwabe am 23.01.2013 18:12
Umzug nach dop.Haushalt
23. Januar 2013
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Frage vom 23. Januar 2013 | 18:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug nach dop.Haushalt
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#1
Antwort vom 24. Januar 2013 | 15:07
Von
Status: Unbeschreiblich (49328 Beiträge, 17351x hilfreich)
Leider habe ich meine Glaskugel nicht dabei.
Warum es bei den Werbungskosten aber überhaupt einen Zusammenhang mit dem Grundfreibetrag (8.004€) gibt, erschließt sich mir schon nicht.
Einen Einfluss auf das steuerliche Ergebnis sollte es eigentlich nur dann geben, wenn bei einem Ehegatten der Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 1.000€ nicht überschritten wird.
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