Umzug nach doppelter Haushaltsführung: Finanzamt lehnt Erstattung ab

20. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
proxximus
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug nach doppelter Haushaltsführung: Finanzamt lehnt Erstattung ab

Hallo zusammen,

ich würde gerne eure Einschätzung zu folgender Situation haben.

Zum 1.2.2018 habe ich eine neue Arbeitsstelle in Stadt B angetreten. Weil ich dort erst zum 1.6.2018 eine feste Wohnung finden konnte, blieb mein Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt von Februar bis Mai 2018 an meinen alten Wohnort A, und ich habe unter der Woche in B in wechselnden Airbnb's gewohnt. Zum 1.6.2018 bin ich dann endgültig von A nach B gezogen.

In meinem Steuerbescheid hat nun das Finanzamt zwar die vier Monate doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten anerkannt, nicht aber die Kosten für den Umzug im Juni. Begründung:

"Bei Beendigung eine doppelten Haushaltes können keine Umzugskosten berücksichtigt werden:"

Das kommt mir merkwürdig vor, schließlich waren sowohl der doppelte Haushalt als auch der anschließende Umzug eindeutig berufsbedingt. Was sagt ihr?


--- proxximus


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4842 Beiträge, 1171x hilfreich)

M.E. können die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden, nicht aber die Pauschale (R 9.11. Abs. 9 EStR).

"Anders liegt der Fall, wenn Sie die doppelte Haushaltsführung beenden, indem Sie mit einem „großen" Umzug den Familienhaushalt und Lebensmittelpunkt an Ihren auswärtigen Beschäftigungsort verlegen. Dann sind die Umzugskosten nicht als Kosten der doppelten Haushaltsführung absetzbar, sondern als allgemeine Werbungskosten (nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG )." Quelle: Lohnsteuer-kompakt.de

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#2
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von "R9.11 Abs.9 Satz2 LStR"):
Der Nachweis der Umzugskosten i. S. d. § 10 BUKG ist notwendig, weil für sie keine Pauschalierung möglich ist.


taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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