Umzug steuerlich geltend machen-funktioniert das?

25. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
hinse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzug steuerlich geltend machen-funktioniert das?

Hallo,

mir ist eigentlich klar das ein steuerlich bedingter Umzug steuerlich geltend gemacht werden kann, ein privater nicht. Mir fällt es aber nicht einfach folgende Situation zu beurteilen.

Ich bin Angestellt am Ort A in Deutschland, bin Berater (daher fast nur aussendienst) und meine Kunden sitzen zu 90% in der Schweiz. Daher habe ich jede Woche Fahrzeiten von über 10 Stunden (pendele). Unterkunft etc. bekomme ich gezahlt.

Nun überlege ich, bei gleichbleibendem Arbeitsvertrag und gleichem Ort (A) an dem ich angestellt bin, näher zu meinen Kunden zu ziehen, da ich nicht mehr so weit pendeln möchte. Die Fahrtzeit würde sich täglich stark verkürzen, so das ich keine 10h mehr in der Woche pendeln muss zwischen D und Schweiz.

Da nun aber Arbeitgeber und so gleich bleiben, ich aber dennoch eine starke Arbeitswegverkürzung habe....werden hier die Umzugskosten (welche erheblich sind) vom Finanzamt anerkannt oder ist das dann ein privater Umzug?

VIELEN DANK!




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo hinse,

ja, das wäre ein beruflich bedingter Umzug.

Die Ersparnis beim Weg zur Arbeit muss aber bestimmte Mindestwerte erreichen (imho eine Stunde), das dürfte hier aber wohl leicht erreichbar sein.

MfG Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was bedeutet das

quote:
Unterkunft etc. bekomme ich gezahlt.

eigentlich ?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hinse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die ersten Antworten :)

@Reckoner, damit ist gemeint...

Aktuell wohne ich ja 4 Stunden von der Schweiz entfernt, wenn ich beim Kunden bin zahlt mir mein AG das Hotel/Unterkunft. Das war damit gemeint.

Ich will aber nun in die Nähe des ganzen ziehen (eigene Wohnung dort nehmen, die ich auch bezahle).

Was denkt ihr brauche ich für "Bescheinigungen" das mir das FA das so abnimmt? Bestätigung des AG das ich grösstenteils in der Schweiz tätig bin und jede Woche min 8 Stunden Pendelzeit habe die sich dadurch drastisch verkürzen würden? Fahrtzeit wird übrigens bei mir nicht zur Arbeitszeit angerechnet, ist privatvergnügen.

Grüsse u Danke,
hinse

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