Hallo werte Gemeinde,
Es geht um folgendes: Ich fange ab August eine neue Stelle an und mir steht hier ein Dienstwagen zu. Die Stelle ist aktuell 52 km (kürzeste Strecke) von mir entfernt und die Fahrzeit beträgt ca. 1:05 h. Die verkehrsgünstigste Strecke wäre über Autobahn und 69 km lang. Anfahrzeit wären hier ca. 50 Minuten. Nebeninfo: Meine Freundin fährt aktuell ca. 65 km und braucht dafür ca. 50 Minuten.
Nun suchen wir etwas, wo wir beide ein wenig profitieren, da wir jeweils in entgegengesetzte Richtungen fahren. Die potenzielle neue Wohnung wäre von meiner Arbeitsstelle 49 km (-3 km oder -20 km) entfernt, jedoch würde sich die Fahrzeit auf ca. 40 Minuten One-Way (in Summe 50 Min täglich gespart, bzw. 20 min, wenn man die AB-Strecke nimmt) verkürzen. Meine Freundin wäre nur noch 36 km unterwegs in auch ca. 35 Minuten. D.h. ich würde täglich gut 45 Minuten sparen, sie wäre bei ca. einer halben Stunde. Am Ende des Tages würden wir auch noch einen nicht unerheblich kleineren Teil Miete bezahlen.
Zu den Regelungen habe ich der Einfachheit halber mal Taxfix zitiert:
Zitat:Ein Umzug gilt als beruflich bedingt, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Deine tägliche Fahrzeit verkürzt sich um mindestens eine Stunde (Hin- und Rückfahrt).
Du trittst deine erste Arbeitsstelle an.
Du wirst vom Arbeitgeber versetzt oder die Betriebsstätte verlegt.
Der Umzug steht im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung.
Du ziehst in eine Dienstwohnung ein oder aus.
1. Trifft nicht zu
2. Trifft meiner Meinung nach zu
3., 4. und 5. treffen jeweils nicht zu.
Bei Haufe finde ich hierzu folgendes:
Zitat:Stand: EL 169 – ET: 12/2023
H 9.9 LStH 2011 "berufliche Veranlassung" zählten auf, in welchen Fällen alternativ ein Wohnungswechsel "beruflich"veranlasst waren:
wenn dadurch die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürzt wurde, dh, die tägliche Hin- und Rückfahrt musste sich insgesamt wenigstens zeitweise um mindestens eine Stunde (BFH BStBl II 1987, 81; 1992, 494; H 9.9 LStH 2011 "erhebliche Fahrzeitverkürzung"; unzureichend daher: 20 Minuten, s BFH BStBl II 1993, 610) verringern;
....
wenn er aus Anlass der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, des Wechsels des ArbG oder im Zusammenhang mit einer Versetzung durchgeführt wurde;
....
Jetzt die Frage: Wäre das Absetzen der Umzugskosten und alles was damit verbunden ist (also. z.B. doppelte Miete, Fahrten, evtl. Spedition etc.) hier möglich, oder würde das Finanzamt dagegen Argumentieren? (Was es ohnehin meistens tut). Für mich liest sich das wie eine "oder"-Bedingung und der Arbeitsplatzwechsel ist ja real. Wie wäre so eine Situation zu bewerten?
Liebe Grüße,
Adam Borsiger
-- Editiert von User am 8. Juli 2025 22:22
-- Editiert von User am 8. Juli 2025 22:23
-- Editiert von User am 8. Juli 2025 22:31