Hallo Forumsteilnehmer,
letztes Jahr wurde mir meine Zweitwohnung (1 Zimmer am Arbeitsort) wegen Eigenbedarf gekündigt und ich musste mir eine neue Unterkunft am Arbeitsort suchen.
Da es mir aus beruflichen Gründen die Zeit nicht erlaubte, haben den Umzug und das Streichen der alten Wohnung meine Eltern durchgeführt. Dafür mussten sie 450 km anreisen und eine Übernachtung im Hotel hinnehmen (Belege vorhanden).
Laut Einkommensteuergesetz kommt die Umzugspauschale bei doppelter Haushaltsführung nicht zum Tragen.
Es müssen die tatsächlichen Kosten beleghaft nachgewiesen werden.
Frage1:
Kann ich die Fahrtkosten und die Hotelkosten meiner Eltern in meiner Steuererklärung als Umzugskosten geltend machen ( ca. 350,--Euro)?
Frage2:
Oder kommt die Umzugspauschale (da es ja eine Kündigung wegen Eigenbedarfs war) doch zum Tragen?
Vielen Dank im Voraus!
-- Editiert von norbert40 am 28.07.2019 09:45
Umzugskosten (Kündigung wg. Eigenbedarf) in Verbindung mit doppelter Haushaltsführung
27. Juli 2019
Thema abonnieren
Frage vom 27. Juli 2019 | 17:05
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugskosten (Kündigung wg. Eigenbedarf) in Verbindung mit doppelter Haushaltsführung
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
Schon
267.786
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
7 Antworten
Top Steuerrecht Themen
-
7 Antworten