Umzugskosten (Kündigung wg. Eigenbedarf) in Verbindung mit doppelter Haushaltsführung

27. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
norbert40
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Umzugskosten (Kündigung wg. Eigenbedarf) in Verbindung mit doppelter Haushaltsführung

Hallo Forumsteilnehmer,

letztes Jahr wurde mir meine Zweitwohnung (1 Zimmer am Arbeitsort) wegen Eigenbedarf gekündigt und ich musste mir eine neue Unterkunft am Arbeitsort suchen.
Da es mir aus beruflichen Gründen die Zeit nicht erlaubte, haben den Umzug und das Streichen der alten Wohnung meine Eltern durchgeführt. Dafür mussten sie 450 km anreisen und eine Übernachtung im Hotel hinnehmen (Belege vorhanden).
Laut Einkommensteuergesetz kommt die Umzugspauschale bei doppelter Haushaltsführung nicht zum Tragen.
Es müssen die tatsächlichen Kosten beleghaft nachgewiesen werden.

Frage1:
Kann ich die Fahrtkosten und die Hotelkosten meiner Eltern in meiner Steuererklärung als Umzugskosten geltend machen ( ca. 350,--Euro)?

Frage2:
Oder kommt die Umzugspauschale (da es ja eine Kündigung wegen Eigenbedarfs war) doch zum Tragen?

Vielen Dank im Voraus!

-- Editiert von norbert40 am 28.07.2019 09:45

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